Der Mann war gegen 19 Uhr mit einem Ford Kleinbus in der Oberdischinger Straße unterwegs. Dort übersah er einen am Fahrbahnrand abgestellten VW und fuhr auf. Der VW wurde dadurch rund 20 Meter nach vorne geschoben. Der Ford-Fahrer war nach ersten Erkenntnissen der Polizei nicht angeschnallt und erlitt durch den Aufprall leichte Verletzungen. Der Rettungsdienst brachte ihn in ein Krankenhaus. Weil er leicht unter Alkoholeinwirkung stand und einen Unfall verursacht hatte, musste er eine Blutprobe abgeben. Der Sachschaden an den Fahrzeugen beträgt rund 40.000 Euro. Beide waren nicht mehr fahrbereit.
Hinweis der Polizei zu den Promillegrenzen:
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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