Bergisch Gladbach – Gekränkter Ex wehrt sich gegen seine Ingewahrsamnahme

Letzte Nacht (02.12.) gegen 02:40 Uhr ist die Polizei zur Königsberger Straße gerufen worden. Zwei Männer hatten dort an einer Klingel eines Mehrfamilienhauses Sturm geklingelt.

Ein Mann wurde von den alarmierten Polizisten vor Ort angetroffen. Sein Begleiter hatte sich zügig entfernt, als er den Streifenwagen sah. Der 21-jährige Gladbacher war alkoholisiert und gab zu, dass er das Gespräch zu seiner Ex-Freundin gesucht und deswegen dort geklingelt hätte.

Dem Mann wurde ein Platzverweis erteilt und zugleich angedroht, dass er bei erneutem Auftreten zur Nachtzeit in Gewahrsam genommen wird.

Bereits um kurz nach 3 Uhr war es dann soweit. Der Mann war zurück und klingelte erneut Sturm bei seiner Ex-Freundin. Bei Eintreffen versuchte er noch sich in einer Einfahrt hinter einem Pkw vor den Polizisten zu verstecken.

Der Aufforderung der Polizisten, vom Boden aufzustehen, kam er zunächst nicht nach. Bei näherer Betrachtung bemerkten die Polizisten dann eine Schusswaffe im Hosenbund des Mannes, die sie ihm sofort wegnahmen. Es handelte sich dabei um eine sogenannte PTB-Waffe. Nun sollte der Mann nach möglichen weiteren Waffen durchsucht werden, wozu er zunächst bereit war. Jedoch änderte sich schlagartig seine Stimmung und er wurde zunehmend aggressiv, so dass ihm die zwangsweise Durchsuchung angedroht wurde.

Die Durchsuchung konnte schließlich nur nach erfolgter Fesselung durchgeführt werden, wobei er sich auch dagegen zu wehren versuchte. Kurzzeitig gelang es dem Mann im Gerangel, nach einem Pfefferspray eines Polizisten zu greifen und einen Sprühstoß auszulösen, ohne dass jemand vom Strahl getroffen wurde.

Auf der Fahrt zur Polizeiwache trat er um sich und versuchte einen Polizisten zu beißen. Er versuchte fortwährend sich loszureißen und den Gurt zu lösen.

Auch in der Gewahrsamszelle beruhigte sich er Mann zunächst nicht und wehrte sich gegen jegliche Maßnahmen. Bei seiner Einlieferung in das Polizeigewahrsam wurde unter anderem eine kleine Glasflasche mit Tilidin bei ihm gefunden, einem starken Schmerzmittel, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Ihm wurden durch eine Ärztin zwei Blutproben zur Bestimmung des Alkoholgehaltes und zum Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut entnommen. Die Blutproben waren zuvor von einem Bereitschaftsstaatsanwalt angeordnet worden.

Gegen ihn wurden mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie das Betäubungsmittelgesetz geschrieben. Die eingesetzten Beamten blieben bei dem Einsatz unverletzt. (ct)

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