Nr.: 0805–Polizei am Samstag im Großeinsatz–

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Ort: 	Bremen-Mitte
Zeit: 	5.12.20 

Am kommenden Sonnabend ist die Polizei Bremen verstärkt im Einsatz, um geplante Demonstrationen zu begleiten. Zwei in der Bremer Innenstadt geplante Demonstrationen hat das Ordnungsamt Bremen zwischenzeitlich verboten (siehe Presseinformation des Senators für Inneres vom 01.12.20). Die Querdenker-Bewegung hat am Mittwoch beim Bremer Verwaltungsgericht einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot für Samstag eingereicht. Das Gericht lehnte den Eilantrag noch am selben Tag ab. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Dieses lehnte den Antrag heute ebenso ab. Eine weitere gerichtliche Entscheidung ist möglich. Die Polizei Bremen bereitet sich auf einen Großeinsatz vor, um je nach gerichtlicher Entscheidung erlaubte Versammlungen zu begleiten oder ausgesprochene Verbote durchzusetzen. Mit erheblichen Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.

Die geplante Demonstration der Initiative "Querdenken421" auf der Bürgerweide von 13 bis 19 Uhr als auch die Demonstration "Kinderlachen" auf dem Marktplatz von 17 bis 21 Uhr wurden mit dem Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bremen vor dem Hintergrund der Pandemieentwicklung verboten. Davon betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen.

Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag, das Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen. Wir weisen noch einmal darauf hin: Eine friedliche, nicht verbotene Versammlung unterliegt dem Schutz des Grundgesetzes. Wer eine solche Versammlung verhindert oder grob stört, begeht eine Straftat. Weiter wird auf die Einhaltung gemäß geltender Rechtverordnung der Corona-Verordnung geachtet. Halten Sie sich an die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Bringen Sie weder sich noch Polizeikräfte unnötig in Gefahr. Schützen Sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in Ihrer Umgebung.

In Sozialen Medien wurde trotz des zwischenzeitlich ausgesprochenen Verbotes zur Teilnahme an der Versammlung aufgerufen, auch wenn sie verboten werde. Die Polizei Bremen hat diesbezüglich die Ermittlungen aufgenommen und eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gefertigt. Wer öffentlich durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder anderen Darstellungen zur Teilnahme an einer verbotenen oder aufgelösten Versammlung auffordert, begeht eine Straftat. Zudem wurden Tipps verbreitet, Kinder, Haustiere und Großeltern in die ersten Reihen zu stellen, um die Polizei vor dem Einsatz von Zwangsmitteln abzuschrecken.

Die Polizei Bremen wird am kommenden Samstag zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf die freie Aufgabenerfüllung von Medienschaffenden legen. Die Presse ist das notwendige Instrument, Informationen an die Allgemeinheit über Ereignisse von öffentlichem Interesse, u. a. Großveranstaltungen, Demonstrationen, aus unmittelbarer Kenntnis und Beobachtung der Vorgänge auf allen zur Verfügung stehenden technischen Übertragungswegen zu unterrichten. Die Erfahrungen der zurückliegenden gleichgelagerten Einsatzanlässe im Bundesgebiet haben die Polizei Bremen dazu veranlasst, Medienschaffenden zur Erfüllung dieser Aufgabe zur Seite zu stehen. Hierzu wurden die Redaktionen bereits im Vorfeld informiert. Pressevertreter*innen, die diese Informationen bisher nicht erreicht haben, können sich über Pressestelle der Polizei Bremen informieren.

Die Polizei Bremen informiert am Sonnabend über die Veranstaltungen auch auf ihrem Twitter Kanal (@BremenPolizei) und unter www.Polizei.Bremen.de.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114
Fax: 0421/362-3749
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de