Nach monatelanger Ermittlungsarbeit konnte die Polizei Hamm gemeinsam mit Spezialkräften am Samstag, 5. Dezember, 13.45 Uhr, zwei Drogendealer aus Hamm in ihrem Fahrzeug auf der Kreuzung Lipperandstraße/ Münster Straße festnehmen.
Als der Zugriff durch Spezialkräfte erfolgte, befanden sich die beiden Tatverdächtigen, ein 34-jähriger und ein 21-jähriger Mann aus Hamm, mit ihrer Mercedes A-Klasse auf dem Rückweg aus den Niederlanden. Dort hatten die beiden Hammer zuvor Drogen für den Weiterverkauf erworben.
Im Auto konnten die Ermittler Marihuana mit einem Verkaufswert von zirka 10.000 Euro sicherstellen.
Besonders ins Gewicht fällt der Tatvorwurf, dass die Festgenommenen auch Minderjährige als Verkäufer einsetzten, um die Drogen unter die Leute zu bringen.
Die teilweise erst 16-Jährigen erhielten von den beiden Männern mehrere Konsumeinheiten, die sie dann an ihre Kunden verkauften. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass durch die jungen Verkäufer vor allem Gleichaltrige und Schüler Zielgruppe der Dealer waren. Als "Bonus" erhielten die minderjährigen Unterhändler - bei dem Verkauf von mehreren Einheiten - eine weitere Packung "zur freien Verfügung" als Belohnung. Ob sie diese Packung dann ebenfalls weiterverkaufen oder selbst konsumieren, blieb ihnen überlassen.
Die Tatverdächtigen trafen sich mit den Minderjährigen am Kanal in der Innenstadt, am Schillerplatz und am Allee-Center, um die Drogen zu übergeben. Sollte ein Jugendlicher mal zu wenig verkauft haben, wurden die 16-Jährigen durch die Dealer unter Druck gesetzt.
Im Anschluss an den Zugriff wurden noch weitere Wohnungen durchsucht. Auch hier konnten die Beamten Marihuana und zirka 750 Ecstasy-Tabletten mit einem geschätzten Verkaufswert von 4.000 Euro sicherstellen. Bei den Durchsuchungen wurden ein 16-jähriges Mädchen und ein 16-jähriger Junge sowie ein 37-jähriger Mann festgenommen.
Alle drei wurden nach Befragungen durch die Polizei und der Staatsanwaltschaft wieder freigelassen.
Durch die Polizei Hamm werden Ermittlungen wegen der Einfuhr und dem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge geführt. Zudem wird wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an unter 18-Jährige sowie dem Anstiften von unter 18-Jährigen, mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben, ermittelt.
Für das Anstiften von Minderjährigen, mit Drogen zu handeln, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren vor. Gegen die beiden polizeibekannten Männer wurden Untersuchungshaftbefehle erlassen.(mg)
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