Am Dienstag, den 8. Dezember 2020 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei gegen 15:20 Uhr in einem Regionalexpress auf der Strecke Magdeburg - Burg einen 34-jährigen Reisenden. Dieser hatte keinen Personalausweis bei sich und wurde zunehmend nervöser. Nachdem er seine Personalien angegeben hatte, wurden diese mit dem Bestand des Fahndungssystems der Polizei abgeglichen. Heraus kamen gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Stendal vom Oktober dieses Jahres: Der erste Haftbefehl bezieht sich auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Burg im Oktober des vergangenen Jahres. Hierbei wurde der Mann wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 2520 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 210 Tagen verurteilt. Im zweiten Haftbefehl wurde der Deutsche ebenfalls durch das Amtsgericht Burg im Dezember 2019 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen und ihm eine Geldstrafe von 1400 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen auferlegt. Da er bisher weder die Geldstrafen beglichen hatte, noch sich den jeweiligen Strafantritten stellte, ergingen die Haftbefehle. Der Gesuchte wurde festgenommen und zum Revier der Landespolizei in Burg gebracht. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten noch eine geringe Menge von vermutlich Crystal Meth sowie eine Kräutermühle zum Zerkleinern von Drogen. Dies wurde sichergestellt und zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben. Außerdem kam heraus, dass er für die letzte Zugfahrt keinen gültigen Fahrschein bei sich hatte. Dies bringt dem Mann zwei neue Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der begangenen Leistungserschleichung ein. Da er die Geldstrafen aus den beiden Haftbefehlen nicht zahlen konnte, wurde er im Anschluss an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben.
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