BPOLI LUD: Verbotene Feuerwerkskörper abgebrannt

Am Samstagabend nahmen Bundespolizisten, die im Görlitzer Stadtgebiet auf Streife waren, zunächst einen lauten Knall wahr. Dem Knall folgten Blitze. In der Nähe der Pomologischen Gartenstraße fanden sie kurz darauf den Grund für die Geräusche bzw. die Lichteffekte. Zwei Männer im Alter von 20 und 22 Jahren hatten Feuerwerkskörper gezündet - ihrer Meinung nach legale Feuerwerksköper. Die Beamten belehrten sie eines Besseren. Ein Teil der Knaller hatte kein Prüfzeichen und ist insofern verboten. An dieser Stelle wurde Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Ein weiterer Teil der Knaller war der Kategorie F2 zugeordnet und hätte zu diesem Zeitpunkt ohne Genehmigung nicht abgebrannt werden dürfen. An dieser Stelle wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen. Das Neißerevier übernahm die weitere Bearbeitung sowie den Teil der sichergestellten Böller.

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