Seit dem heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gelten in Niedersachsen sowie im gesamten Bundesgebiet die verschärften Regelungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Die Polizeidirektion (PD) Oldenburg wird die Einhaltung dieser Änderungen, wie bereits in den vergangenen Monaten, mit Schwerpunktkontrollen überwachen und Verstöße gegen die geltende Rechtsordnung ahnden. Dieses Vorgehen wurde zwischen den zuständigen Inspektionsleitern und der Behördenleitung der PD Oldenburg erörtert und abgestimmt.
Mit Beginn des Lockdowns befinden sich in allen Inspektionen deutlich mehr Beamtinnen und Beamte im Dienst, um die polizeiliche Präsenz zu erhöhen. Ausdrücklich weist die PD Oldenburg darauf hin, dass an Silvester und Neujahr weder das Mitführen noch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Gegenständen erlaubt ist. Darüber hinaus sind Ansammlungen von mehreren Personen nicht zulässig, selbst wenn dabei die Abstandsregelungen eingehalten werden.
"Wir werden mit umfänglichen Konzepten, die unter anderem Sonderkontrollen vorsehen, auf die Einhaltung der Beschränkungen achten - dies gilt insbesondere auch an Weihnachten und Silvester. Ich bin froh, dass sich der überwiegende Teil der Bevölkerung an die geltende Rechtsverordnung hält und bin zuversichtlich, dass dies auch über die anstehenden Feiertage so sein wird. Verstöße werden wir jedoch konsequent ahnden", sagte der Polizeipräsident Johann Kühme.
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