Tatzeiten:
a) 16.12.2020, 19.00 Uhr b) 16.12.2020, 20:49 Uhr
Tatorte:
a) Hamburger Stadtgebiet, BAB 7 Fahrtrichtung Norden, AS Schnelsen Nord b) Hamburger Stadtgebiet, BAB A7 Fahrtrichtung Süden, zwischen AS Hamburg-Waltershof bis Hamburg-Heimfeld
Polizeibeamte der Verkehrsstaffel Innenstadt/West und der Dienstgruppe "Autoposer" beschlagnahmten jeweils die Führerscheine zweier Fahrzeugführer und einen Audi A6. Die Fahrzeugführer verhielten sich gestern Abend auf der BAB A7 rücksichtslos und grob verkehrswidrig.
a)
Mit 138 km/h statt der erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überholte ein 21-jähriger Mazedonier mit seinem Pkw VW Amarok Polizeibeamte der Verkehrsstaffel Innenstadt/West. Diese befuhren zu diesem Zeitpunkt mit ihrem zivilen ProViDa-Fahrzeug die BAB 7 Fahrtrichtung Norden.
Kurz vor der AS Schnelsen-Nord wechselte der Fahrzeugführer des VW Amarok von der ganz linken Fahrspur über alle Fahrstreifen hinweg auf den rechten Verzögerungsstreifen. Langsam fahrende Verkehrsteilnehmer auf dem Verzögerungsstreifen wollte der Pkw-Fahrer nun auf dem Seitenstreifen überholen, was jedoch aufgrund des sich dort verjüngenden Seitenstreifens nicht gelang. Nur durch ein starkes Abbremsmanöver konnte er eine Kollision mit einem anderen Autofahrer verhindern.
Auf der Oldesloer Straße kam es dann aufgrund einer Fahrbahnverengung beinahe zu einer Kollision mit einem Klein-Transporter: Kurz vor der Fahrbahnzusammenführung versuchte der Mazedonier noch, den Klein-Transporter zu überholen. Hierzu nutze er auch die Gegenfahrbahn. Durch entgegenkommende Fahrzeuge musste der VW-Fahrer abrupt abbremsen, um vor dem Klein-Transporter nach rechts einscheren zu können. Dieses führte wiederum dazu, dass der Klein-Transporter stark abbremsen musste, um eine Kollision zu vermeiden. Kurz darauf wurde der Pkw-Fahrer von den Beamten der Verkehrsstaffel aus dem Verkehr gezogen und einem Drogentest unterzogen, der auf THC positiv anschlug.
Der Führerschein wurde daraufhin beschlagnahmt, eine Blutprobenentnahme angeordnet und ein Strafverfahren wegen des dringenden Verdachts einer Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt die VD 3.
b)
Mit 200 km/h statt der erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überholte ein 20-jähriger Bulgare Polizeibeamte der Dienstgruppe "Autoposer" auf der BAB 7 in Fahrtrichtung Süden.
Die Beamten nahmen mit ihrem zivilen ProViDa-Fahrzeug die Verfolgung des Audi A6 (3.0tdi, 218 PS) auf. Der Audi-Fahrer unterschritt im weiteren Fahrverlauf mehrfach den Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen. Durch das Aufblenden seines Fernlichts nötigte er einen vor ihm fahrenden Pkw-Fahrer dazu, beiseite zu fahren. Während der Pkw-Fahrer im Begriff war, nach rechts zu fahren, um für den Überholvorgang des Audi-Fahrer Platz zu schaffen, entschloss sich der Audi-Fahrer zeitgleich dazu, den vor ihm fahrenden Pkw rechts zu überholen. Hierbei kam es beinahe zu einer Kollision, die nur durch die schnelle Ausweichreaktion des Pkw-Fahrers verhindert werden konnte.
Die Beamten der Kontrollgruppe Autoposer zogen den Audi-Fahrer aus dem Verkehr und stellten bei der Überprüfung das Erlöschen der Betriebserlaubnis fest, da die Frontscheinwerfer mit einer verdunkelten Folie versehen waren.
Das Tatfahrzeug wurde beschlagnahmt. Ebenso der Führerschein. Der Audi-Fahrer befindet sich noch in der Probezeit.
Die Ermittlungen hinsichtlich des verbotenen Kraftfahrzeugrennen als Alleinfahrer führt die Verkehrsdirektion 2.
Ba.
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