Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn kontrollierten am Donnerstag, 17. Dezember 2020, gegen 23:15 Uhr, einen Pkw, der zuvor auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Harpstedt in Fahrtrichtung Hamburg unterwegs war.
Bei der Überprüfung des Pkws, der mit zwei männlichen Personen besetzt war, mussten sie feststellen, dass die angebrachten Kennzeichen für einen anderen Pkw ausgegeben waren. Der kontrollierte Pkw war somit nicht zugelassen.
Auch die Überprüfung des 27-jährigen Fahrers aus Bremen blieb nicht ohne Folgen. Er zeigte körperliche Auffälligkeiten, die auf Drogenkonsum schließen ließen. Ein durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv und zeigte eine mögliche Beeinflussung durch THC an. Ihm musste eine Blutprobe entnommen werden.
Gegen den 27-jährigen Mann wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Die Kennzeichen wurden einbehalten und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Auch gegen den 28-jährigen Beifahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Bei dem Mann aus Bremen konnten die Beamten geringe Mengen Cannabis auffinden. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt.
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