In Göppingen parkten kurz nach zwölf Uhr zwei Autofahrer rückwärts aus. Auf dem Parkplatz in der Stuttgarter Straße stießen ihre Fahrzeuge dabei zusammen. Der Sachschaden an dem Kia und dem Toyota beträgt rund 2.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten, dass ein 67-Jähriger unter Alkoholeinfluss stand. Der Senior hatte so viel intus, dass er eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben musste.
Deutlich zu viel Alkohol hatte am Abend ein Fahrer in Uhingen getrunken. Der 46-Jährige war kurz nach 21 Uhr auf der B10 in Richtung Stuttgart unterwegs. An der Ausfahrt Uhingen/Albershausen war er nach ersten Erkenntnissen der Polizei zu schnell. Er verlor die Kontrolle über seinen Mercedes und prallte gegen die Ampel des Gegenverkehrs. Auch er musste seinen Führerschein sofort abgeben. Der Sachschaden beträgt etwa 85.000 Euro. Das Auto musste abgeschleppt werden.
Hinweise der Polizei zu den Promillegrenzen: - 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. - Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B. Schlangenlinien fährt) zeigt. - Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen. - Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. - Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und kann seine Fahrerlaubnis verlieren.
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