Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Velbert ---
Am Montagmittag des 21.12.2020, gegen 12.55 Uhr, ereignete sich an der Nevigeser Straße im Velberter Ortsteil Tönisheide eine dreiste Verkehrsunfallflucht. Zu dieser Zeit verließ ein noch unbekannter PKW-Fahrer oder eine PKW-Fahrerin, mit einem schwarzen PKW Mercedes, die Ausfahrt des großen Kundenparkplatzes eines Supermarktes an der innerörtlichen Nevigeser Straße (L74). Ohne die Vorfahrt einer 19-jährigen Velberterin zu beachten, welche die Nevigeser Straße mit einem blauen PKW Ford Ka in Richtung Velbert-Mitte befuhr, wurde der Mercedes in die Kreuzung in Höhe Schubertstraße gefahren. Dort kam es zur Kollision mit dem vorfahrtberechtigten Ford. Dabei kam es glücklicher Weise nicht zu Personenschaden, aber zu einem geschätzten Karosserie- und Lackschaden in Höhe von 3.000,- Euro allein am Fahrzeug der 19-Jährigen. Dessen ungeachtet flüchtete der im Frontbereich ebenfalls stark beschädigte Mercedes in die Schubertstraße und weiter in unbekannte Richtung ohne dass eine Unfallaufnahme und Schadensregulierung ermöglicht wurde. Nach Angaben bisher bekannter unabhängiger Unfallzeugen soll der flüchtige schwarze PKW Mercedes ein Düsseldorfer Kennzeichen und die Buchstaben "MA" (D-MA ???) getragen haben. Zeitnahe Fahndungsmaßnahmen der Polizei verliefen leider ohne einen schnellen Erfolg.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.
--- Hilden ---
Am Dienstagnachmittag des 22.12.2020, in der Zeit zwischen 14.20 Uhr und 15.00 Uhr, parkte ein blauer PKW VW Golf auf dem großen Kundenparkplatz eines Supermarktes an der Walder Straße 99 in Hilden. In dieser Zeit wurde der Golf von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im linken seitlichen Heckbereich angefahren und dabei nicht unerheblich beschädigt. Der entstandene Karosserie- und Lackschaden am Kotflügel des VW wird auf mindestens 500,- Euro geschätzt. Der noch unbekannte Unfallverursacher flüchtete mit seinem Fahrzeug vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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