Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Verden und der Polizeiinspektion Verden/Osterholz ++ Polizei und Landkreis weisen auf Kontaktregelungen an Weihnachten und Silvester hin

Gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Verden und der Polizeiinspektion Verden/Osterholz

Polizei und Landkreis weisen auf Kontaktregelungen an Weihnachten und Silvester hin - Verstöße werden geahndet

Seit dem 15. Dezember 2020 gelten auch im Landkreis Verden strengere Corona-Regelungen. Der Landkreis Verden und die Polizeiinspektion Verden/Osterholz appellieren mit Blick auf die anstehenden Feiertage nun an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Kontaktbeschränkungen zu halten.

"Gerade vor dem Hintergrund, dass der drastische Anstieg der Corona-Neuinfektionen seit Mitte November auf private Treffen in geschlossenen Räumen zurückzuführen ist, müssen wir uns alle zum eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitmenschen verantwortungsvoll zeigen und unsere Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum beschränken", appelliert Landrat Peter Bohlmann.

"Wir überwachen gemeinsam mit dem Landkreis Verden wie bereits in den vergangenen Monaten die Einhaltung der strengeren Regelungen und haben darüber hinaus mit Beginn des Lockdowns die polizeiliche Präsenz erhöht", ergänzt Uwe Albers, Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz.

Die Beschränkung von Treffen mit maximal fünf Personen gilt sowohl im privaten Raum, auf dem eigenen Grundstück sowie im öffentlichen Raum. Kinder bis 14 Jahren sind dabei nicht mitzuzählen. Bei den fünf Personen darf es sich um Personen aus zwei Haushalten oder um nahe Angehörige handeln. Lediglich an den Weihnachtstagen gibt es eine Ausnahme von dieser Regelung. Vom 24. bis 26. Dezember darf ein Haushalt unabhängig von seiner Personenzahl maximal vier weitere Angehörige aus dem engsten Familienkreis und deren feste Partner empfangen. Hierbei gibt es keine Beschränkung der Anzahl der Haushalte, Kinder bis 14 Jahren werden ebenfalls nicht eingerechnet. Zum Jahreswechsel gilt diese Ausnahme jedoch nicht. An Silvester und Neujahr sind Ansammlungen verboten, selbst wenn der Mindestabstand eingehalten wird.

Darüber hinaus ist in diesem Jahr der Verkauf von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen verboten. Über die Allgemeinverfügung zum Silvesterfeuerwerk informiert der Landkreis Verden in einer gesonderten Pressemitteilung.

"Wir werden auch an Weihnachten und Silvester verstärkt präsent sein und festgestellte Verstöße gegen die geltende Rechtsverordnung ahnden", schildert Uwe Albers, Leiter der Polizeiinspektion Verden/Osterholz. "In den vergangenen Monaten haben wir bei unseren Kontrollen festgestellt, dass sich der überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger an die Regelungen hält und appellieren daher an die Bevölkerung, dies auch an den anstehenden Feiertagen zu tun", so Albers weiter.

Abschließend wünschen Peter Bohlmann und Uwe Albers den Bürgerinnen und Bürgern trotz der Umstände schöne Feiertage und einen guten Start ins Jahr 2021.

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