(BC)(HDH)(GP)(UL) Region – Polizei stellt Verstöße fest / Mehrere Anzeigen musste die Polizei am Dienstag und Mittwoch im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm fertigen.

Den ganzen Tag überwachte die Polizei in der Region, ob sich die Menschen an die Vorschriften der Corona-Verordnung hielten. Dabei musste sie präsidiumsweit mehr als 50 Verstöße feststellen, von denen einige zur Anzeige gebracht wurden.

(BC) Im Landkreis Biberach verstießen fünf Menschen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, zwei gegen die Maskenpflicht und zwei weitere Personen konsumierten Alkohol im öffentlichen Raum. Vier Personen wurden angezeigt, weil sie sich in Bad Schussenried nach 20 Uhr in der Öffentlichkeit aufhielten. Zwei von ihnen konsumierten darüber hinaus Alkohol. Sie hatten sich von der Polizei nicht belehren lassen.

(HDH) Im Landkreis Heidenheim verstießen acht Menschen gegen die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum zu tragen. Außerdem stellte die Polizei eine Gruppe von Personen fest, die die maximale Anzahl derer überschritten hatte, die sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Bis auf zwei Personen, ließen sich alle von der Polizei belehren.

(GP) Im Landkreis Göppingen musste die Polizei zwölf Menschen feststellen, die gegen die Maskentragepflicht verstießen und fünf weitere, die ohne triftigen Grund zwischen 20 und 5 Uhr unterwegs waren. Außerdem musste die Polizei mehrere Menschen beanstanden, weil sie sich mit mehr Personen getroffen hatten, als dies zulässig ist. Die Polizei musste im Landkreis Göppingen sechs Anzeigen fertigen. Unter anderem deshalb, weil die Menschen nach 20 Uhr zum Zigaretten oder Essen holen unterwegs waren, was kein triftiger Grund ist, um nach 20 Uhr in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein.

(UL) Im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm verstießen elf Menschen gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und sechs weitere gegen die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch hier musste die Polizei mehrere Bürger auffordern, die Örtlichkeit zu verlassen, weil sie bei ihren Ansammlungen die zulässige Personenzahl überschritten hatten. Die Polizei fertigte Anzeigen, weil die Betroffenen während der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mit dem Auto oder zu Fuß unterwegs waren. Zwei weitere Menschen wurden in Ulm angezeigt, weil sie in einer Gruppe zusammenstanden, deren zulässige Personenzahl überschritten war.

Der Polizei geht es bei den Kontrollen nicht darum, Verstöße anzuzeigen. In erster Linie ist es die Absicht der Polizei, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilisieren. Sie geht deshalb mit Augenmaß vor und sorgt gemeinsam mit den Ordnungsbehörden dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Dabei appellieren die Kontrollierenden zunächst an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Denn die Verstöße sind keine Bagatelldelikte. Vielmehr sind die Regelungen zwingend erforderlich, um Menschenleben und die Gesundheit zu schützen. Jede und jeder Einzelne kann und soll seinen Beitrag im Kampf gegen die Pandemie leisten. Wer sich aber auch von der Polizei nicht belehren lässt und die Regeln weiterhin missachtet, muss mit einer Anzeige rechnen. In solchen Fällen kann dann ein Bußgeld von bis zu 250 Euro verhängt werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch in der bevorstehenden Silvesternacht die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gelten. Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkohol- und Böllerverbot im öffentlichen Raum.

Über die Maßnahmen der Ulmer Polizei in der Silvesternacht berichteten wir bereits unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110979/4800207.

Informationen über die aktuellen Regelungen der Corona-Verordnung gibt die Landesregierung im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de, sie finden sich aber auch in Presse, Radio und Fernsehen.

++++++++

Claudia Kappeler, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/