Das neue Jahr begann für einen 25-Jährigen nicht wirklich gut; wurde er doch am 3. Januar 2021 durch Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Burg gebracht. Kurz zuvor, um 07:00 Uhr, hatten ihn Beamte der Bundespolizei in einem Regionalexpress von Magdeburg nach Berlin kontrolliert. Bei dem Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der junge Mann von der Staatsanwaltschaft Paderborn gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der erste Haftbefehl fußte auf einen im August 2018 vom Amtsgericht Warburg erlassenen Strafbefehl wegen Diebstahls in Tatmehrheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort, in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Geldstrafe von 1500 Euro zahlte er nicht und trat auch nicht die Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen an. Der zweite Haftbefehl, wurde aufgrund einer nicht bezahlten Strafe von 650 Euro, bzw. der nicht angetretenen Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen eines im Januar 2017 vom Amtsgericht Paderborn erlassenen Strafbefehls wegen Erschleichens von Leistungen angeordnet. Da der Mann die Summe, die nun inklusive Bearbeitungsgebühren über 3000 Euro betrug nicht leisten konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe nun in der Justizvollzugsanstalt antreten.
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