Am 05.01.2021, gegen 03:50 Uhr, stoppt eine Polizeistreife nach kurzer Hinterherfahrt in der Holstenstraße einen Autofahrer, der in einer alkoholtypisch auffälligen Fahrweise unterwegs war.
Nach dem Anhalten versucht der Fahrer wegzulaufen, wird aber nach einer kurzen Verfolgung von den Beamten eingeholt. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit stellten die Beamten bei dem 37jährigen starken Alkoholgeruch fest, eine Atemmessung ergab einen Wert von 1,55 Promille.
Die Entnahme einer Blutprobe ordnete ein Staatsanwalt an und führte ein Arzt auf der Wache durch.
Einen Führerschein besitzt der in Kaltenkirchen wohnhafte Beschuldigte nicht, der sich nun wegen einer Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.
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