Am Sonntagnachmittag (10.01.2021) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Bonner Polizei einen Fahrradfahrer auf der Professor-Neu-Allee in Beuel. Bei der Überprüfung des Mannes im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gegen 15:10 Uhr stellten die Polizeibeamten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des 57-Jährigen fest und boten ihm einen Atemalkoholvortest an. Der ergab einen Wert von rund 1,6 Promille. Der Fahrradfahrer musste die Beamten in das Krankenhaus Beuel begleiten. Dort wurde ihm von einem Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung entnommen. Den 57-Jährigen erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Betrunkene Radfahrer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,60 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw