Festnahme auf der Autobahn
Eine Kontrolle auf der A30 endete für einen 37-jährigen Mann in der vergangenen Nacht im Gefängnis. Eine Streife der Autobahnpolizei war um kurz nach Mitternacht auf der Richtungsfahrbahn Hannover unterwegs und hielt bei Hasbergen einen alten Opel Astra mit Kennzeichen aus Bayern an. Der Fahrer konnte den Beamten lediglich den Fahrzeugschein und einen mit seinem Namen versehenen und am Vortrag ausgestellten handschriftlichen Kaufvertrag für den Wagen aushändigen. Zwar hatte der Fahrer seine Personalien und Führerscheindaten sofort parat, aber dennoch kam der Mann den Beamten etwas suspekt vor. Zudem ergaben sich im weiteren Verlauf der Kontrolle Verdachtsmomente auf den Konsum und Besitz von Drogen. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Polizisten dann neben diversen Konsumeinheiten an Marihuana, Ecstasy und Amphetamin auch dessen Ausweispapiere. Nun stellte sich heraus, dass der 37-Jährige zu Anfang der Kontrolle die Personalien seines Bruders angegeben hatte. Um die behaupteten Personalien im Fall der Fälle zu untermauern, hatte der Fahrer den Kaufvertrag mit den Daten seines Bruders und denen des Vorbesitzers gefälscht. Der Vorbesitzer aus Bayern erklärte den Beamten am Telefon nämlich, dass er den Wagen Ende letzten Jahres ohne Vertrag an den Westfalen verkauft hätte und entsprechend kein Schriftstück existieren dürfte. Der Grund für den Identitätswechsel war dann auch schnell gefunden: Der Westfale wurde seit dem 24.10.2020 von den Strafverfolgungsbehörden gesucht, da für ihn zwei Haftbefehle über insgesamt etwa 2 1/4 Jahre Freiheitsentzug bestanden. Eine Fahrerlaubnis hatte der Mann auch nicht, zudem stand er unter dem Einfluss von Drogen. Der 37-Jährige wurde festgenommen und mit zur Dienststelle genommen. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde er schließlich zur Justizvollzugsanstalt nach Bielefeld gebracht. Zu der bestehenden Freiheitsstrafe kommen auf den Mann nun noch Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis, Drogenbesitz und wegen falscher Namensangabe zu.
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Frank Oevermann
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