BPOLI LUD: Entweder fehlte die Fahrerlaubnis oder der Versicherungsschutz
Bei gestrigen Fahndungskontrollen auf oder entlang der Autobahn 4 stellten Streifen der Bundespolizei in zwei Fällen das Fehlen der Fahrerlaubnis und in einem Fall des Versicherungsschutzes fest. In einem dritten "Fahrerlaubnis-Fall" stellte sich ein polnischer Brummifahrer mehr oder weniger aus Versehen selbst.
Bei Kodersdorf wurde ein 32-Jähriger hinter dem Lenkrad eines polnischen VW Golf ertappt. Es stellte sich heraus, dass gegen den polnischen Bürger gleich zwei aktuelle Fahrerlaubnissperren vorliegen. So hatte das Amtsgericht Jena eine Sperre bis Juni 2021, das Amtsgericht Eschwege bis November 2021 angeordnet. Entsprechende Sperren der Amtsgerichte Köln und Bergheim waren inzwischen entfristet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Fast zeitgleich lotsten die Ordnungshüter bei Nieder Seifersdorf einen BMW aus Kaiserslautern von der Fahrbahn. Am Steuer saß ein Rumäne, der lediglich im Besitz eines ukrainischen Führerscheines war. Der Schein war zwar gültig, der 26-Jährige hätte das Dokument aber zu einem nationalen deutschen Führerschein umschreiben lassen müssen, denn der Kraftfahrer wohnt schon länger als sechs Monate in der Bundesrepublik.
Auf dem Rastplatz Wiesaer Forst wurde gegen Mittag ein Audi aus Offenbach gestoppt. Der Grund dafür war eine Fahndungsnotiz zur so genannten Zwangsentstempelung. Der 27-jährige Audi-Fahrer aus Polen erklärte dazu, sein Versicherungsvertrag sei zum 06. Januar 2021 abgelaufen und er wäre nun unterwegs, um seine Versicherungsprämie zu bezahlen ... Die Zulassungsbescheinigung wurde sichergestellt, die Zulassungsplaketten auf den Kennzeichentafeln entfernt.
Auch ein polnischer Brummifahrer ist möglicherweise ohne Fahrerlaubnis mit seinem Laster gefahren. Er stand am Nachmittag plötzlich vor der Ludwigsdorfer Dienststelle und teilte mit, er stehe mit seinem Lkw auf dem Rastplatz An der Neiße. Nun wolle er sich erkundigen, ob er Probleme in Deutschland zu befürchten hätte, so der 28-Jährige. Die Beamten taten dem Mann den Gefallen und schauten in ihrem Fahndungscomputer nach. Tatsächlich hatte das Amtsgericht Buxtehude vor fast zwei Jahren die Einziehung seiner Fahrerlaubnis angeordnet.
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