Fahren ohne Fahrerlaubnis – Führerschein war gefälscht

Im Rahmen der Binnengrenzfahndung in Puttgarden, wurde ein 51-jähriger Syrer in seinem BMW X5 kontrolliert, der Mann war aus Norwegen gekommen. Den kontrollierenden Beamten der Bundespolizei legte er seinen norwegischen biometrischen Reiseausweis für Flüchtlinge vor und einen syrischen Führerschein. Bei der Überprüfung des Führscheins stellten die Beamen fest, dass dieser Fälschungsmerkmale aufwies. Eine jetzt fällige Überprüfung bei den norwegischen Behörden ergab, dass der Mann gar keinen Führerschein besitzt. Der Mann hätte somit das Auto gar nicht fahren dürfen. Er wurde durch die Beamten der Bundespolizei darüber belehrt, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein und Urkundenfälschung eingeleitet wurde. Nach Rücksprache bei der zuständigen Landespolizei Fehmarn, wurde zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500 norwegische Kronen (ca.1.024 Euro) angeordnet. Nachdem er die Sicherheitsleistung gezahlt hatte, konnte er seine Reise zu Fuß fortsetzen. Die Strafanzeige wird zuständigkeitshalber bei der Landespolizei Schleswig-Holstein endbearbeitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressestelle Michael Hiebert Telefon: 0431/ 980 71 - 118 Mobil: 0172/ 41 55 241 E-Mail: michael.hiebert@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_kueste