BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt EU-Haftbefehl gegen mutmaßlichen Betrüger

Am gestrigen Donnerstagnachmittag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei einen 48-Jähriger fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Gegen den niederländischen Staatsangehörigen wurde durch das Amtsgericht Geldern im September 2020 Untersuchungshaft angeordnet, da er dringend verdächtig ist im Oktober und November 2016 in 25 Fällen sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft zu haben. Der Mann verkaufte im Oktober 2016 seine Firma und soll im Zeitraum von vier Wochen Geldautomatenauszahlungen vorgenommen haben, obwohl er durch den neuen Käufer nicht dazu autorisiert wurde. In den 25 Fällen soll einen Gesamtsachschaden in Höhe von 235.500,- Euro entstanden sein. In vier weiteren Fällen soll er Bargeldauszahlungen am Schalter einer Bank veranlasst haben, obwohl er dazu nicht mehr berechtigt war. Diese Schalterauszahlungen sollen einen Gesamtumfang von weiteren 138.500,- Euro betragen. Der Gesuchte soll sich damit eine regelmäßige und nicht unerhebliche Einnahmequelle verschafft haben. Durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wird nach dem Beschuldigten über zwei Jahren gefahndet, weshalb durch das Amtsgericht Geldern von erhöhter Fluchtgefahr ausgegangen wird. Aufgrund dessen wurde gegen den Niederländer mit türkischen Wurzeln der europäische Haftbefehl erlassen. Der Mann wurde zwecks Vorführung bei dem zuständigen Haftrichter an das Amtsgericht Geldern übergeben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.