210122-8-K Verkehrsunsichere Lastkraftwagen mit Radklammern an der Weiterfahrt gehindert

Ein weiterer Medieninhalt Beamte des Verkehrsdienstes und der Autobahnpolizei haben am Donnerstag (21. Januar) auf den Autobahnen 4 und 1 zwei verkehrsunsichere Lastkraftwagen aus dem Verkehr gezogen und deren Weiterfahrt mittels Radklammern verhindert. Die im Jahr 2020 angeschafften Radklammern werden nur in Fällen von konkreten Gefahrensituationen eingesetzt. Die Radklammern sind auch ein wirksames Mittel um die Weiterfahrt von zum Beispiel alkoholisierten Fahrzeugführern effektiv zu verhindern. Dies ist auch für den Betroffenen mit geringeren Kosten verbunden. Lastkraftwagenfahrer benötigen die Fahrerkabine meist als Schlafplatz auf ihren Fahrten und können auf diesem Wege im Fahrzeug verbleiben. Die Fälle im Einzelnen: Autobahn 4 in Höhe der Rastanlage Aachener Land, gegen 12 Uhr: Beamte des Verkehrsdienstes stellten bei Schwerpunktkontrollen des gewerblichen Güterverkehrs bei einem mit Metall beladenen Lastkraftwagen aus Bulgarien fest, dass die zur Ladungssicherung benutzten Spanngurte falsch angebracht und durch Risse und Verschleißerscheinungen unbrauchbar waren. Mit Hilfe der sogenannten Radklammer verhinderten die Beamten die Weiterfahrt des 7,5 Tonners. Erst nach einer ordnungsgemäßen Sicherung darf der 30-jährige Bulgare seine Fahrt fortsetzen. Ihn und den Halter des Fahrzeuges erwartet nun ein Bußgeld von über 1000 Euro. Autobahn 1 in Höhe des Rastplatzes Engelgau, gegen 20 Uhr: Ein Streifenteam der Autobahnpolizei überprüfte nach einem Hinweis des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) einen verkehrsunsicheren Sattelzug aus Weißrussland. Neben einer defekten Bremsleitung wurden auch massive Rostschäden sowie gebrochene Bremsscheiben festgestellt. Die Beamten verhinderten die Weiterfahrt des 33-jährigen ebenfalls durch den Einsatz der Radklammer und ordneten die Untersuchung bei einem Sachverständigen an. Auch hier darf der Fahrer den Lkw erst wieder bewegen, wenn alle Mängel behoben sind. Außerdem ahndeten die Beamten während der Schwerpunktkontrollen 10 Verstöße wegen unzureichender Ladungssicherung und überhöhter Geschwindigkeit.(al/as) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw