Lingen – Fremdenfeindliche Beleidigung durch unbekannten Radfahrer / Zeugen gesucht

Lingen/Brögbern - Am Sonntagnachmittag, um 16:00 Uhr, ereignete sich an der Kreuzung Grenzweg / Sandbrinkerheidestraße in Lingen-Brögbern ein Vorfall, bei dem ein 37 jähriger Mann afghanischer Herkunft und sein 10 jähriger Sohn fremdenfeindlich beleidigt wurde. Vater und Sohn waren zu diesem Zeitpunkt zu Fuß am Grenzweg in Richtung Brögbern unterwegs, als sich aus der Sandbrinkerheidestraße ein männlicher Radfahrer näherte. An der Kreuzung beleidigte der Mann die beiden Fußgänger beim Passieren mit Beleidigungen, die auf die Gräueltaten des Nationalsozialismus Bezug nehmen. In der Nähe befanden sich weitere Passanten, die die Tat selbst aber vermutlich nicht wahrgenommen haben. Es handelt sich um einen Vater mit seinem Kind und um eine Frau mit zwei Mädchen. Der radfahrende Täter wird sehr detailiert beschrieben und ist insgesamt auffällig. Er ist ca. 180-185 cm groß und hat eine kräftige Statur. Er wird auf ca. 35-40 Jahre geschätzt und hat vermutlich eine polierte Glatze. Er trug eine etwas weiter geschnittene hellblaue Jeans mit auffälligen Gesäßtaschen. Er trug dazu einen dunklen Kapuzenpullover und eine hellgraue Winterjacke. Sowohl die Kapuze vom Pullover als auch die Kapuze seiner Jacke trug er locker auf dem Kopf, so dass beide den Kopf nur halb bedeckten. Kopf und Gesicht werden als kantig beschrieben. Er trug während des Radfahrens einen Mund-Nasen-Schutz in der Farbe türkis/blau und fuhr auf einem grauen Fahrrad. Der Täter setzte im weiteren Verlauf seine Fahrt in Richtung Diekstraße fort und hinterließ insbesondere beim 10 jährigen Sohn des Geschädigten durch die Tat Eindruck. Zeugen, die Hinweise zu dem beschriebenen Radfahrer geben können, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 0591-87344 oder 87341 zu melden. /hue Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de http://www.pi-el.polizei-nds.de Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle.