Strafverfahren nach Quarantäneverstoß

Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung leitete die Polizei Hamm am Dienstag, 26. Januar, ein Strafverfahren wegen eines Quarantäneverstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Polizeibeamte gingen gegen 20.45 Uhr dem Hinweis an der Wohnanschrift in einem Mehrfamilienhaus in Bockum-Hövel nach. Schnell stand fest, dass sich ein 21-Jähriger und sein 19-jähriger Bruder entgegen einer bestehenden häuslichen Quarantäneanordnung nicht zu Hause aufhielten und unterwegs waren. Da ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger an dem Coronavirus erkrankt ist, hätten sich die beiden jungen Männer bis zum 20. Februar in Quarantäne begeben müssen. Das Infektionsschutzgesetz sieht bei solchen Verstößen eine Geld- oder Freiheitsstrafe vor. Die Polizei Hamm appelliert in diesem Zusammenhang: Halten Sie sich an bestehende Quarantäneanordnungen! Bei Verstößen schreiten wir auch zukünftig konsequent ein!(hei) Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Hamm Pressestelle Polizei Hamm Telefon: 02381 916-1006 E-Mail: pressestelle.hamm@polizei.nrw.de https://hamm.polizei.nrw/