Nach Brandstiftung im Oktober – Richter erlässt Haftbefehl gegen 54-jährige Frau
Nachtrag zur Pressemitteilung "Zwei Leichtverletzte nach Kellerbrand - Kriminalpolizei ermittelt wegen schwerer Brandstiftung" (ots vom 12.10.2020, 14:45 Uhr)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster
Am 12. Oktober 2021 (00:24 Uhr) wurden Polizei und Feuerwehr zu Kellerbränden in Münster-Handorf gerufen. Zwei Bewohner erlitten durch die starke Rauchentwicklung leichte Verletzungen und mussten in Krankenhäusern behandelt werden.
Durch die Auswertung von Zeugenaussagen und weitere intensive Ermittlungen in den letzten Monaten verdichteten sich die Hinweise, dass eine 54-jährige Frau die Brände in den Kellerräumen der zwei nebeneinander liegenden Mehrfamilienhäuser vorsätzlich gelegt haben soll. Dabei soll sie den Tod der zumeist schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ ein Richter Haftbefehl gegen die 54-jährige Beschuldigte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung mit versuchter Todesfolge.
Die 54-Jährige bestreitet die Tatvorwürfe. Sie befindet sich nun in Untersuchungshaft.
Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt und der Telefonnummer 0251 494-2387
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Angela Lüttmann
Telefon: 0251 - 275 1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/
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