Bundespolizeidirektion München: Mit Hilfe illegal über Grenze / Bei Grenzkontrollen der Bundespolizei vorläufig festgenommen
Die Rosenheimer Bundespolizei überprüft im Rahmen ihrer grenzpolizeilichen Tätigkeit derzeit vor allem auch, ob Einreisende ihren Anmeldepflichten oder gegebenenfalls auch ihren Test- und Nachweispflichten nachgekommen sind. Generell dienen die Grenzkontrollen allerdings nach wie vor dazu, mutmaßliche Schleuser zu stoppen sowie illegale Einreiseversuche zu unterbinden. Diese Erfahrung mussten am Donnerstag (28. Januar) auf der A93 gleich mehrere Ausländer machen:
Auf Höhe Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit deutschen Kennzeichen. Am Steuer saß ein Tunesier, der sich mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausweisen konnte. Im Wagen des in Hamburg gemeldeten Fahrers befand sich ein junger Mann, der die Kopie eines Asylantrags vorzeigte. Schon bei der ersten Überprüfung seiner Personalien ergaben sich Unstimmigkeiten. Wie sich herausstellte, benutzte der erst 17-jährige Tunesier den vervielfältigten Asylantrag einer anderen Person, wobei sein Passbild auf das Dokument kopiert worden war. Da es sich um einen Minderjährigen handelt, wurde dieser nach der vorläufigen Festnahme wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und der versuchten illegalen Einreise der Obhut des Jugendamtes anvertraut. Der 36-jährige Fahrer wurde wegen Beihilfe zum illegalen Einreiseversuch angezeigt. Anschließend konnte er seine Heimreise in die Hansestadt wiederaufnehmen.
Die Rückreise nach Österreich musste ein bosnischer Staatsangehöriger unmittelbar nach der Grenzkontrolle auf der Inntalautobahn antreten. In diesem Fall konnte sich der 28-jährige Fahrzeugführer gegenüber den Beamten nicht ordnungsgemäß ausweisen. Seine italienische Aufenthaltserlaubnis war seit geraumer Zeit abgelaufen. Der in Italien registrierte Bosnier durfte das Auto mit Erlaubnis der Landsfrau auf der Beifahrerseite fahren. Seine 26-jährige Bekannte, die über eine deutsche Niederlassungserlaubnis verfügt, ist die eigentliche Halterin des Fahrzeugs. Die Bundespolizei ermittelt wegen versuchter unerlaubter Einreise und Beihilfe dazu. Nach erfolgter Strafanzeige konnte die Frau ihre Fahrt allein fortsetzen.
Ein Nordmazedonier, der in einem in der Schweiz zugelassenen Pkw unterwegs war, wies sich bei der Kontrolle auf der A93 mit einem gültigen Pass aus. Für den geplanten längerfristigen Aufenthalt in Deutschland fehlte ihm jedoch die erforderliche Genehmigung. Eigenen Angaben zufolge wollte der 34-Jährige in der Bundesrepublik arbeiten. Er hätte in Bochum wohl auch schon zwei Arbeitsstellen in Aussicht. Bei der Durchsuchung seiner mitgeführten Tasche fanden die Bundespolizisten einen österreichischen Ausweis. Schnell war klar, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Der Mann wurde wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und versuchter illegaler Einreise angezeigt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft hin musste er 900 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen. Um den Betrag erleichtert wurde er nach Österreich zurückgewiesen.
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zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
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des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
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