210129 – 0112 Sachschaden in Moschee
(wie) Am Mittwoch, 27. Januar 2021, gegen 04:45 Uhr morgens, verschaffte sich ein bislang unbekannter Mann gewaltsam Zutritt zu einer Moschee in der Königsteiner Straße.
Dieser Umstand führte bereits zu vermehrten Medienanfragen.
Nach den bisherigen Recherchen der Polizei hatte der unbekannte Mann die Moschee durch das gewaltsame Öffnen einer Tür betreten.
Der Mann dürfte einen bislang unbekannten brennenden kleinen Gegenstand mit sich geführt haben, als er den Gebetsraum betrat und ließ diesen Gegenstand fallen. Dabei wurde ein Teppich leicht beschädigt. Anschließend entkleidete sich der Mann und fing an, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Danach legte er sich auf den Teppich und schlief augenscheinlich ein. Er unterbrach seinen Schlaf lediglich, um gegen eine Wand des Gebetsraums zu urinieren. Im Anschluss schlief er weiter. Nach derzeitigem Stand befanden sich keine weiteren Personen in dem Gebäude.
Der objektverantwortliche Zeuge betrat etwa zwei Stunden später den Gebetsraum und erblickte beim Einschalten des Lichts den entkleideten Fremden. Dieser packte einen Teil seiner auf dem Boden liegenden Kleidung zusammen und flüchtete aus der Moschee. Das Geschehen wurde durch eine Videokamera im Gebetsraum aufgezeichnet.
Der Zeuge kann den unbekannten Mann wie folgt beschreiben:
Männlich, ca. 175 cm groß, schlanke Statur, europäisches Erscheinungsbild, Dreitagebart, sprach akzentfrei Deutsch, augenscheinlich dem Obdachlosenmilieu zuzuordnen, trug einen langen, dunklen Mantel, vermutlich mit der rückwärtigen Aufschrift "Police" und eine Hose in unbekannter Farbe, auffällig war der strenge Geruch
Die Kriminalpolizei hat nun die Ermittlungen wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durch Feuer, der Störung der Religionsausübung und des Hausfriedensbruchs aufgenommen und bittet weitere Zeugen, die sachdienliche Angaben zu dem unbekannten Mann machen können, sich telefonisch unter der 069 / 755-51599 oder auf jeder anderen Dienststelle zu melden.
Zum aktuellen Zeitpunkt der Ermittlungen liegen keine Anhaltspunkte für einen fremdenfeindlichen oder antimuslimischen Hintergrund vor.
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