Schleierfahnder auch für Schutzmaßnahmen im Reiseverkehr im Einsatz
04.02.2021, PP Oberfranken
Schleierfahnder auch für Schutzmaßnahmen im Reiseverkehr im Einsatz
LANDKREIS WUNSIEDEL. Neben ihren originären Aufgaben im Grenzbereich sind die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion Selb derzeit im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr und dem Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus im Einsatz.
Informationen Bundesgesundheitsministerium:
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Schon in den Wochen vor den hohen Inzidenzwerten in der Tschechischen Republik kontrollierten die Schleierfahnder aus Selb im grenznahen Raum stichprobenartig auswärtige Fahrzeuge und Personen hinsichtlich der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Seit Mitte Januar gelten verschärfte Schutzmaßnahmen bei Reiserückkehrern aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten. Um den Import von Corona-Infektionen und deren Ausbreitung auch in Oberfranken durch Reisende, insbesondere aus Tschechien, zu verhindern, kommt der Überwachung der Personen hinsichtlich der Einhaltung der geltenden pandemiebedingten Verordnungen eine hohe Bedeutung zu.
Überwiegend betroffen von diesen Regelungen sind hierbei Grenzpendler bei ihrem regemäßigen Weg von und zur Arbeit.
Bei den überwiegend mobilen Kontrollen haben die Fahndungsbeamten aus Selb sowohl in Bezug auf die Einreise, als auch die Ausreise, insbesondere die „Grüne Grenze“ sowie die Fuß-und Radwege im Visier.
Bei ihrer umfassenden Kontrolltätigkeit werden die Fahnder von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, die sich unter anderem auch regelmäßig in konzertierten, stationären Kontrollaktionen widerspiegelt.
Durch die Verbindung von stationären Kontrollen der Bundespolizei und hauptsächlich mobilen Kontrollen der Fahndungsbeamten aus Selb im grenznahen Raum, können die Einreisebestimmungen bestmöglichst überwacht werden. Hierfür betreiben die Einsatzkräfte einen hohen personellen und organisatorischen Aufwand, um trotz des Sicherheitsanspruchs die Wartezeiten im Grenzbereich so gering wie möglich zu halten.
Bei Erkenntnissen zu Verstößen informieren die Polizeibeamten konsequent die für die Ahndung zuständigen Kreisverwaltungsbehörden.