210214-3. Schwerpunkteinsatz der Dienstgruppe „Autoposer“

Zeit: 13.02.2021, 15:30 Uhr bis 00:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet Die Dienstgruppe "Autoposer" führte gestern mit Unterstützung weiterer Kräfte der Verkehrsdirektion Ost und dem Polizeikommissariat 42 einen Schwerpunkteinsatz durch und kontrollierte dabei 49 Fahrzeuge und 62 Personen. Bei 17 Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen, fünf Fahrzeuge wurden sichergestellt. Bei den zielgerichteten Kontrollmaßnahmen stellten die Beamte folgende Verstöße fest: - 17 x Erlöschen der Betriebserlaubnis - 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis - 1 x Verstoß gegen die Abgabenordnung - 2 x Urkundendelikte - 1 x Verdacht der Geldwäsche - 3 x Geschwindigkeitsverstöße - 7 x missbräuchliche Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt - 11 x technische Mängel Fünf der Fahrzeuge mit erloschener Betriebserlaubnis wurden zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt. Elf Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Besonderen kam es zu folgenden Sachverhalten: In der Eiffestraße wurde der Fahrer eines Seat Inca mit entwerteten Kennzeichen kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug seit dem 01.02.2021 außer Betrieb gesetzt worden war und daher weder Zulassung noch Versicherungsschutz bestand. Außerdem waren die Kennzeichenschilder für einen anderen Pkw ausgegeben. Auch eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 27-jährige Moldawier nicht vorweisen. Nach ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass ihm diese aufgrund eines Aggressionsdelikts im Straßenverkehr gerichtlich entzogen worden war. Gegen den Fahrer, welcher sich zudem illegal im Bundesgebiet aufhält, wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er wurde erkennungsdienstlich behandelt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. In der Jessestraße wurde ein BMW 7er (247 PS) eines 37-jährigen Deutschen kontrolliert. Hierbei konnte ein unzulässig montiertes Soundmodul am Fahrzeug festgestellt werden. Das eingetragene Standgeräusch wurde bei der Inbetriebnahme des Soundmoduls um 16dB(A) überschritten. Das Fahrzeug wurde zur Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen sichergestellt. Zum zweiten Male wurde der VW Bora (160PS) eines 23-jährigen Rotenburgers im hiesigen Stadtgebiet sichergestellt, da erneut diverse unzulässige Manipulationen im Bereich der Luftansaugung sowie der Abgasanlage vorgenommen worden waren. Eine vor Ort durchgeführte Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 94dB(A) und somit eine Überschreitung von 17db(A). Weiterhin konnten am Fahrzeuge unzulässige lichttechnische Einrichtungen festgestellt werden, welche zu wesentlichen Beeinträchtigungen anderer Verkehrsteilnehmer führen kann. Durch den Peter 34/4, wurde nach einem Aggressiondelikt im Straßenverkehr ein Kontrollteam der "Autoposer" zur Unterstützung angefordert. Bei der technischen Überprüfung des Fahrzeugs (BMW 330D, 245PS) konnte das Erlöschen der Betriebserlaubnis durch die Manipulation der Schalldämpferanlage sowie einer fehlenden Einzelabnahme für das Fahrwerk, der Räder sowie der Distanzscheiben festgestellt werden. Der 26-jährige Deutsche muss nun neben einem Strafverfahren mit der Geldbuße von mindestens 90 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Ein Dodge Ram (401 PS) eines 45-jährigen Deutschen wurde in Harvestehude sichergestellt, in welchem eine unzulässige Luftansaugung (Luftfilter) und Schalldämpferanlage verbaut worden waren. Dies führte nicht nur zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern auch zu einer Geräuschverschlechterung von 13db(A). Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und die Zulassungsstelle über den technischen Zustand des Pkw in Kenntnis gesetzt. Sichergestellt wurde außerdem ein Ford Mustang (213 PS) eines 20-jährigen Rendsburgers, der das Fahrzeug für einen Ausflug nach Hamburg angemietet hatte. Die Beamten stellten bei ihrer Kontrolle fest, dass der Mittelschalldämpfer entfernt worden war und für den Endschalldämpfer kein Nachweis der Zulässigkeit bestand. Der hier festgestellte Wert der Geräuschverschlechterung konnte vor Ort mit 102dB(A) und somit 16dB(A) über den technisch zulässigem Wert der Zulassungsbescheinigung festgestellt werden. Dem Halter und Vermieter des Fahrzeugs erwartet nun ein Bußgeld von 135 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Auf der B 5 im Bereich der Anschlussstelle Mümmelmannsberg wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung eines 29-jährigern Deutschen mit seinem Ford Mustang GT (450 PS) dokumentiert. Er wurde von einem zivilen Streifenwagen mit verbauter Videotechnik dabei gefilmt, wie er die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 85 km/h überschritt. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld von 1.200 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister. Insgesamt waren 14 Beamte eingesetzt. Die Verkehrsdirektionen werden weiterhin zielgerichtete Kontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen. Th. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Pressestelle Evi Theodoridou Telefon: +49 40 4286-56210 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg