BPOL NRW: Bundespolizei fahndet erfolgreich – Haftstrafe umgangen

Am Samstagnachmittag wurde bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Russland ein 31-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Bundespolizei stellte bei dem armenischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Erschleichen von Leistungen fest. Der Mann wurde bereits im November 2018 vom Amtsgericht Köln in sechs Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt. Der Mann aus Leverkusen hatte weder die Geldstrafe beglichen noch die Haftstrafe angetreten, so dass die Staatsanwaltschaft ihn zur Fahndung ausschrieb. Allerdings konnte der Mann die verhängte Freiheitsstrafe umgehen, indem er den offenen Betrag bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf beglich. Anschließend konnte der 31-Jährige seinen Flug nach Moskau antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.