Bundespolizeidirektion München: Erleichterungen am Kleinen und Großen Deutschen Eck / Durchfahrt für Berechtigte auch ohne Test und Einreiseanmeldung möglich
München - Seit heute Vormittag (15. Februar) ist die Durchreise von und nach Österreich über das Kleine und Große deutsche Eck (deutsches Hoheitsgebiet)zusätzlich auch in folgenden Fällen gestattet:
- Personen, die im Güter- und Warenverkehr tätig sind,
- Berufspendler,
- Schüler, Studenten und Auszubildende. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich in Tirol aufgehalten haben, auch die Digitale Einreiseanmeldung und einen aktuellen Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen.
Davon ausgenommen sind folgende Gruppen, die im Rahmen der Ausnahmeregelung für das Kleine und Große deutsche Eck durch Deutschland fahren:
- Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr,
- Personen, die im Rahmen der Abwendung einer unmittelbaren
Gefahr für Leib, Leben und Eigentum einreisen wollen,
- Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie
Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr,
- Personal im Güterverkehr,
- Personen, die ohne Zwischenstopp durch Tirol durchgereist
sind, wobei unerlässliche Fahrtunterbrechungen diese
Ausnahme nicht aufheben. Die Zugehörigkeit zu einer der privilegierten Gruppen ist glaubhaft zu machen - geeignete Nachweise sind mitzuführen.
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