Bundespolizeidirektion München: Nach Ermittlungen der Bundespolizei: Landgericht Traunstein verurteilt mehrere Schleuser und Drogenhändler zu insgesamt 31,5 Jahren Freiheitsstrafe

Ein weiterer Medieninhalt Nach umfangreichen Ermittlungen der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München im Auftrag der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen Schlepper und Drogenhändler fielen am 21. und 28. Januar 2021 am Landgericht Traunstein die Urteile für die sechs angeklagten Syrer im Alter zwischen 24 und 40 Jahren. Hintergrund des Gerichtsprozesses waren Ermittlungen zu zahlreichen Schleusungsfällen im Zeitraum 2017 bis 2018, von denen nach Überzeugung der sechsten Strafkammer in Traunstein letztlich elf ohne jeden Zweifel durch fünf der sechs Angeklagten begangen wurden. In allen Fällen handelten die Täter mit dem Ziel, fortgesetzt nicht nur unerhebliche Einkünfte zu erzielen. In acht Fällen konnte sogar bewiesen werden, dass sie als Mitglieder einer Schleuserbande agierten. Dafür sind die Geschleusten, bei denen es sich um Migranten überwiegend syrischer Herkunft handelte, in Griechenland mit gefälschten Personaldokumenten oder missbräuchlich verwendeten Ausweisen dritter Personen ausgestattet und anschließend per Flugzeug in weitere europäische Länder gebracht worden. In einigen Fällen erfolgte zudem die Weiterschleusung per Auto in die Zielländer Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Schweden. Darüber hinaus sahen es die Richterinnen als erwiesen an, dass vier der sechs Angeklagten in einem Fall die Einfuhr einer nicht geringen Mengen Kokain aus Südamerika nach Deutschland organisiert hatten. Dabei besonders pikant: Als Drogenschmugglerin akquirierten die Täter eine in Deutschland lebende Familienmutter, die die Drogen in ihrem Körper versteckt nach Deutschland schmuggelte und dadurch einer gravierenden Lebensgefahr ausgesetzt wurde. Im Rahmen des international koordinierten Ermittlungsverfahrens ordnete die Abteilung für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität der Staatsanwaltschaft Traunstein "Traunsteiner Modell" die Durchführung komplexer verdeckter Maßnahmen an. Diese wurden durch Ermittler der speziell auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Bereich von Schleusungsdelikten ausgerichteten und dafür ausgestatteten Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München umgesetzt. Der Einsatz führte letztlich zur Festnahme der sechs Angeklagten in Deutschland, Italien, Dänemark und Curacao. Im Ergebnis der Hauptverhandlung entschied das Landgericht Traunstein, dass die Schleuser und Drogenhändler insgesamt in acht Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, in drei Fällen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie in einem Fall des bandenmäßigen Einführens nicht geringer Mengen Betäubungsmittel schuldig seien und verhängte dafür je nach Tatbeteiligung Freiheitsstrafen zwischen neun und zwei Jahren. Drei Urteile sind bereits rechtskräftig, drei Angeklagte legten Revision ein. Rückfragen bitte an: Alexander Klunker Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung München - Öffentlichkeitsarbeit - Telefon: 089 35474-4408 | Fax: 089 35474-4099 E-Mail: bpolikb.muenchen.oea@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de