Bundespolizeidirektion München: Nicht ins Gefängnis, aber auch nicht nach Deutschland

Die Bundespolizei hat am Donnerstag (18. Februar) im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn bei Kiefersfelden einen Pkw mit drei gesuchten Rumänen gestoppt. Dank gut gefüllter Geldbörsen musste keiner der Männer, gegen die Strafbefehle vorlagen, in ein Gefängnis gebracht werden. Einreisen durften sie allerdings auch nicht. Außerdem wird auf den Fahrer voraussichtlich schon bald ein Strafverfahren zukommen Wie sich bei der Überprüfung der Personalien der rumänischen Staatsangehörigen herausstellte, suchte die Staatsanwaltschaft Fulda nach dem 31-jährigen Fahrzeugführer und die Staatsanwaltschaft Passau nach dessen 32-jährigen Beifahrer. In beiden Fällen ging es um frühere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Den Strafbefehlen zufolge mussten einschließlich Verfahrenskosten jeweils rund 500 Euro gezahlt werden. Andernfalls wäre auf die zwei Männer ersatzweise ein Gefängnisaufenthalt von knapp einem Monat zugekommen. Der dritte Fahrzeuginsasse wurde vom Amtsgericht Bernburg (Sachsen-Anhalt) gesucht. Gegen den 37-Jährigen mit bislang unbekanntem Aufenthaltsort wird wegen Diebstahls ermittelt. Nachdem die Erreichbarkeit des rumänischen Gesuchten festgestellt worden war und dessen Landsleute die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt etwa 1.000 Euro gezahlt hatten, bestand für die Bundespolizisten an der A93 jedoch immer noch Klärungsbedarf: Der Fahrer konnte nicht nachweisen, dass er über einen gültigen Führerschein verfügt. Daher wurde er des Fahrens ohne Fahrerlaubnis beschuldigt. Für die weitere Aufnahme der Strafanzeige wurde die zuständige Verkehrspolizeiinspektion eingeschaltet. Dem 31-Jährigen wurde zudem die Weiterfahrt untersagt, sodass er einem seiner beiden Begleiter das Steuer überlassen musste. Eine Fortsetzung der Reise in Richtung Rosenheim war dem Trio aber seitens der Bundespolizei untersagt worden, da die Rumänen nicht die geltenden Bedingungen erfüllten, die an die Einreise aus dem Virusvariantengebiet Tirol geknüpft sind. So hatten sie unter anderem weder einen festen Wohnsitz in Deutschland noch einen behördlichen Nachweis über die Ausübung einer systemrelevanten beruflichen Tätigkeit. Alle drei wurden nach Österreich zurückgewiesen. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.