Osnabrück: Gemeinsame Kontrollaktionen von Kommune, Zoll und Polizei

Auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie und des damit verbundenen hohen Infektionsgeschehens im Stadtgebiet von Osnabrück habe Angehörige des Ordnungsaußendienstes der Stadt Osnabrück, des Veterinärdienstes (Lebensmittelkontrolle von Stadt und Landkreis Osnabrück), des Hauptzollamtes Osnabrück (Fachbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und der Polizeiinspektion Osnabrück in der Zeit zwischen Dienstag und Freitag gemeinsame Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Bei den insgesamt 34 kontrollierten Objekten handelte es sich um Kioske, Verbrauchermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Imbissbetriebe im Osnabrücker Stadtgebiet, wobei ein besonderes Augenmerk dabei auf das Tragen des Mund-/Nasenschutzes, der Einhaltung des Abstandsgebotes sowie das Vorhandensein eines Hygienekonzeptes gerichtet wurde. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die dabei bekannt gewordenen Verstöße zum Teil gravierend waren. So konnten von den 34 kontrollierten Betrieben 28 kein Hygienekonzept nach dem Infektionsschutzgesetz vorlegen. Es wurden bei 22 Personen Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer MNB festgestellt, von denen es sich in 21 Fällen um Mitarbeiter der kontrollierten Betriebe und nur einmal um einen Kunden handelte. Zudem wurden gegen vier Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie sich vor einem der Betriebe aufhielten, aus unterschiedlichen Haushalten stammten und sich nicht an das Abstandgebot gehalten hatten. Bei den Kontrollen durch den Veterinärdienst wurden eine Vielzahl an Verstößen gegen lebensmittelhygienische Bestimmungen bemängelt. Einem Imbissbetrieb wurde auf Grund diverser festgestellter baulicher und hygienischer Mängel im Bereich der Lebensmittellagerung und -verarbeitung durch die Lebensmittelkontrolleure der weitere Betrieb untersagt, ebenso dem Betreiber einer Pizzeria, in der abgelaufene Lebensmittel verarbeitet und erhebliche hygienische Mängel vorgefunden wurden. Zu beanstanden war ein weiterer Imbissbetrieb, in dem zum einen bauliche Mängel erkannt und zum anderen der Kühlung unterliegende Lebensmittel bei Zimmertemperatur gelagert wurden. Um eine mögliche Gefährdung für den Verbraucher auszuschließen, ordneten die Lebensmittelkontrolleure die Vernichtung der entsprechenden Waren an. Erschwerend kam in diesem Betrieb hinzu, dass ein für die Zubereitung der Speisen zuständiger Mitarbeiter nicht über das hierfür erforderliche Gesundheitszeugnis verfügte und dem Mann auf Grund seines derzeitigen ausländerrechtlichen Status die Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. Auf die Liste mit den zu bemängelnden Betrieben landete auch ein Restaurant, in dem so gravierende Hygieneverstöße bei der Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln festgestellt wurden, dass durch die Lebensmittelkontrolleure eine behördliche Betriebsschließung angeordnet wurde. Letztendlich wurden bei einer Vielzahl der Imbissbetriebe und kleinen Supermärkten mit Fleischtheken Mitarbeiter bei der Arbeit angetroffen, die nicht über ein erforderliches Gesundheitszeugnis verfügten, so dass eine Weiterführung der Tätigkeit untersagt werden musste. So wurden z.B. in einem orientalischen Supermarkt zwei 15-Jährige kontrolliert, die ohne jeglichen Sachkundenachweis für Lebensmittel- und/oder Fleischverarbeitung mit dem Zerlegen von Fleisch beschäftigt waren. In zwei anderen Betrieben wurden Waren vorgefunden, welche in Deutschland nicht für den Verkauf genehmigt waren. Erschreckend war auch eine Entdeckung in einem Lebensmittelgeschäft: Dort befanden sich Waren in den Kühltheken, bei denen das Verbrauchsdatum (nicht MHD) überschritten war. Dieser Umstand stellt bereits eine Straftat dar. Zahlreiche Verstöße in ihren Zuständigkeitsfeldern haben auch die beteiligten Zöllner aufgedeckt. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn und alleine zehn Fälle von Leistungsbetrug in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch festgestellt. In zahlreichen Fällen hatten Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben für ihre Angestellten entrichtet, mehrfach wurden Personen angetroffen, die aufgrund ihres ausländerrechtlichen Status keiner Arbeit hätten nachgehen dürfen In der Mehrzahl der kontrollierten Betriebe besteht noch weiterer Prüfungsbedarf durch die beteiligten Behörden. Herausgehoben werden muss die erneut sehr gute Zusammenarbeit von Kommune, Zoll und Polizei, die sich bereits in vorherigen Kontrollen bewährt hat. Mit weiteren gemeinsamen Aktionen dieser Art ist zu rechnen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Osnabrück Frank Oevermann Telefon: 0541/327-2071 E-Mail: pressestelle@pi-os.polizei.niedersachsen.de http://www.pi-os.polizei-nds.de