BPOL NRW: Haftstrafen bei der Bundespolizei umgangen – Chef und Vater beglichen Geldstrafe
Am Wochenende wurden bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Die Bundespolizei stellte bei einem tunesischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg a.d. Lahn wegen Körperverletzung fest. Aufgefallen war dies im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Tunesien. Der 39-Jährige war bereits rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 28 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt worden. Der Mann konnte seinen Arbeitgeber überzeugen die Geldstrafe für ihn zu begleichen. So konnte der Mann aus dem Landkreis Aschaffenburg die verhängte Freiheitsstrafe umgehen und seine Heimreise fortsetzen.
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei wurde ein 22-Jähriger vorstellig, der durch die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Deutschen bereits im Oktober 2018 rechtskräftig wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 35 Tagessätzen à 20,- Euro verurteilt. Da der Mann aus Dortmund sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe beglich, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der Vater zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei in Dortmund ein und so konnte der junge Mann einen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt vermeiden.
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