Unbelehrbarer polnischer Kraftfahrer muss in Haft
Ein 33-jährige Pole wurde gestern unmittelbar vor seiner beabsichtigten Ausreise nach Polen auf der Bundesautobahn 11 angehalten und kontrolliert. Einen Führerschein konnte er den Bundespolizisten nach Aufforderung nicht vorlegen. Die Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass er bereits seit Januar 2018 keine Fahrerlaubnis mehr besitzt. Die gleichzeitige Fahndungsabfrage erbrachte auch noch eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stralsund zur Festnahme und Strafvollstreckung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine neue Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde ausgefertigt, seinen Mazda musste er stehenlassen. Da der 33-Jährige die beauflagten 278,50 Euro nicht zahlen konnte, wurde er dann in die JVA Stralsund für 40 Tage eingeliefert.
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