Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz / Coronaverordnung (kal)
Am Samstag, dem 27.02.2021 wurde gegen 21:27 Uhr festgestellt, dass sich insgesamt vier Personen aus verschiedenen Haushalten in einer Wohnung eines 21-jährigen Einbeckers zum Videospiel getroffen hatten. Aufgrund der derzeitigen Coronaverordnung stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz dar, so dass insgesamt 4 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Weiterhin mussten mindestens zwei Personen die Wohnung verlassen.
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