BPOL NRW: Haftstrafen umgangen – Bundespolizei zieht 2.450 Euro ein
Am Samstagmittag wurden bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle zwei Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Die Bundespolizei stellte bei einem irakischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Aufgefallen war dies im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Erbil. Der 37-Jährige war bereits im Mai 2018 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 30,- Euro verurteilt worden. Der Mann konnte die Freiheitsstrafe umgehen, indem ein Bekannter die Geldstrafe bei der Landespolizei in Wiesbaden beglich. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mann zusätzlich wegen Betruges zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Nach dem er der Bundespolizei seine Anschrift für die Staatsanwaltschaft mitteilte, konnte er seine Heimreise nach Köln fortsetzen.
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei wurde ein 33-Jähriger vorstellig, der durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Warstein hatte den irakischen Staatsangehörigen bereits im Mai 2018 rechtskräftig wegen Erschleichen von Leistungen in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt. Da der Mann sich bisher weder der Strafantrittsladung stellte noch die Geldstrafe beglich, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Der junge Mann zahlte die Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und so konnte er seinen Flug nach Istanbul antreten konnte.
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