Weiterer Schlag gegen die Clan-Kriminalität und den Drogenhandel: Kokainhändler zu Freiheitsstrafe verurteilt
Lfd. Nr.: 0262
Gemeinsame Presseinformation der Staatsanwalt Dortmund und des Polizeipräsidiums Dortmund
Als Angehöriger krimineller Clanstrukturen betrieb ein 35-jähriger Mann in der Dortmunder Nordstadt einen schwunghaften Handel mit Kokain. Nach intensiven Ermittlungen vollstreckten Beamte der Dortmunder Polizei im Sommer 2020 einen Untersuchungshaftbefehl. Das Landgericht Dortmund verurteilte ihn schließlich am 25. Februar 2021 zu fünf Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Polizeipräsident Gregor Lange: "Patriacharlich-hierarchisch organisierte Clans schaffen mit ihren abgeschotteten Strukturen günstige Bedingungen für kriminelle Geschäftsmodelle und Straftäter. Diese aktuelle Verurteilung eines Mitglieds des Miri-Clans zu einer empfindlichen mehrjährigen Haftstrafe zeigt: Wir gehen mit aller Konsequenz und wirksam gegen die Organisierte Kriminalität und vor allem gegen den von kriminellen Clanstrukturen betriebenen Drogenhandel in der Nordstadt vor."
Polizei und Staatsanwaltschaft konnten dem verurteilten 35-Jährigen den Handel mit 13 Kilogramm Kokain eindeutig nachweisen. Er legte ein Geständnis ab. Neben einer Tätigkeit als Kurier portionierte und verkaufte er einen Teil des Kokains mit einem Gehilfen im Bereich der Stahlwerkstraße.
Auch diesen Bereich im Dortmunder Borsigviertel hat die Polizei gerade vor dem Hintergrund der gewalttätigen Milieustreitigkeiten im Jahr 2015 im Blick, da Drogenhändler und deren "Kunden" das von vielen Familien bewohnte Quartier für kriminelle Geschäfte nutzen.
Der Einsatz gegen die Drogenkriminalität in der Nordstadt ist Teil eines behördenstrategischen Schwerpunkts des Polizeipräsidiums Dortmund zur Verbesserung der Lebensqualität in dem Bezirk. Das Vorgehen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Stadt Dortmund und Zoll zielt darauf ab, kriminelle Clan-Strukturen nachhaltig zu bekämpfen.
Ein weiteres Beispiel für die Schlagkraft der Einsätze gegen die organisierte Kriminalität ist eine Verurteilung zum Beispiel aus dem Jahr 2019: Der bandenmäßige Handel mit Drogen führte bei einem Beschuldigten mit einem Bewährungswiderruf zu einer Haftstrafe von insgesamt zehn Jahren und zwei Monaten.
Ergebnis dieser gemeinsamen Kontrollen und einer Vielzahl an Verfahren sind seit 2015 etliche Urteile mit insgesamt mehr als 250 Jahren Freiheitsstrafe, dabei bis zu zehn Jahre Haft für führende Köpfe der kriminellen Clans.
Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/
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