Ahlen. Trotz Schaden geflüchtet
Am Dienstag, 10.3.2021, 15.20 Uhr verursachte ein 68-Jähriger beim Einparken auf einem Parkplatz an der Richard-Wagner-Straße in Ahlen einen Sachschaden und kümmerte sich nicht darum. Ein Zeuge hatte den Vorfall beobachtet und die geschädigte Autonutzerin informiert. Dank des Kennzeichens, welches der Ahlener notiert hatte, suchten Polizisten die Halteranschrift auf. Dort trafen sie auf den Verursacher und das von ihm benutzte Auto. An diesem stellten die Beamten übereinstimmende Spuren fest. Der 68-jährige Ahlener gab an, den Unfall bemerkt zu haben, war aber der Auffassung der entstandene Schaden sei eher gering. Die Einsatzkräfte stellten den Führerschein des Verursachers sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
Allgemeiner Hinweis zu Verkehrsunfallfluchten:
Eine Unfallflucht sorgt bei den geschädigten Besitzern häufig für großen Ärger. In vielen Fällen bleiben sie bei einer Reparatur auf dem Schaden hängen, der schnell mehrere tausend Euro betragen kann. So auch in diesem Fall. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, nach einem Unfall seine Personalien und seine Beteiligung mitzuteilen. Ist ein anderer Geschädigter nicht vor Ort, muss der Verursacher eine angemessene Zeit am Unfallort warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, hat der Verursacher seine Personalien zu hinterlassen oder den Unfall zeitnah der Polizei mitzuteilen. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer, dem der Führerschein entzogen werden kann.
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