210312-2-K Aufhebung der landesweiten Zuständigkeit der BAO Berg zum 15. März

Nach mehr als 16 Monate andauernden Ermittlungen in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte hat das Innenministerium NRW die landesweite Zuständigkeit der Polizei Köln für die Ermittlungen der BAO Berg zum 15. März aufgehoben. Die Entscheidung erfolgte auf der Grundlage von Gesprächen des Ministeriums mit den beteiligten Behörden und dem Landeskriminalamt. Die BAO Berg bleibt beim PP Köln weiter bestehen. Die Bearbeitung noch offener Ermittlungskomplexe erfolgt in Abstimmung der bisherigen NRW-Einsatzabschnitte mit der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW). Kripochef Klaus-Stephan Becker und der Leiter der BAO Berg Michael Esser begrüßen die Entscheidung aus organisatorischer Sicht und unterstreichen, dass die Ermittlungen damit nicht zu Ende sind: "Noch sind rund 50 Beschäftigte der BAO Berg beim PP Köln mit der Datensicherung, der Auswertung, den Ermittlungen sowie der Spurenbearbeitung beschäftigt. Auch wenn alle Spuren mit den derzeitigen technischen Möglichkeiten bearbeitet sind, werden wir in diesem Deliktsbereich verstärkt weiterarbeiten. Dafür haben wir bei der Polizei Köln bereits am 1. August 2020 ein neues Kommissariat eingerichtet, das die Fälle bearbeitet, die mit der BAO Berg erkennbar nichts zu tun haben." (de) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw Kontaktdaten anzeigen Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de https://koeln.polizei.nrw