Bundespolizeidirektion München: Mutmaßliche Schleuser bei Grenzkontrollen festgenommen / Rosenheimer Bundespolizei ermittelt wegen Schleusungsverdachts
Die Bundespolizei hat am Wochenende (20./21. März) auf der A93 mehrere Männer festgenommen, die beschuldigt werden, dass sie ihren Reisebegleitern zu illegalen Einreisen verhelfen wollten. Ein Pakistaner und ein Deutscher müssen voraussichtlich schon bald mit Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern rechnen.
Samstagnacht kontrollierten die Bundespolizisten auf Höhe Kiefersfelden die Insassen eines in Polen zugelassenen Reisebusses. Unter ihnen befand sich auch eine fünfköpfige pakistanische Reisegruppe, die laut Fahrschein bereits in Italien zugestiegen war. Lediglich einer der fünf Pakistaner verfügte mit seinem Pass und einer polnischen Aufenthaltsgenehmigung über die erforderlichen Einreisepapiere. Ersten Ermittlungen der Rosenheimer Bundespolizei zufolge hatte der 44-Jährige die Busreise für seine vier Landsleute organisiert. Der pakistanische Staatsangehörige wurde wegen Schleusungsverdachts angezeigt. Anschließend konnte er die Reise zu seinem Wohnort in Polen fortsetzen. Seine vier Begleiter wurden an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird über deren Schutzersuchen zu entscheiden haben.
Eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Schleuserei musste zuvor auch ein 65-jähriger Pkw-Fahrer entgegennehmen. Der ursprünglich aus Indien stammende Deutsche beförderte in seinem Auto zwei indische Staatsangehörige. Sie hatten keine Papiere für den beabsichtigten Aufenthalt in der Bundesrepublik. Eigenen Angaben zufolge diente die Fahrt ausschließlich dem Zweck, die beiden Inder von Italien nach Deutschland zu bringen. An der Rastanlage Inntal Ost sorgte die Bundespolizei jedoch für das vorzeitige Reiseende. Während der angezeigte Fahrzeugführer nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen allein weiterfahren durfte, mussten seine beiden Mitfahrer nach Österreich zurückkehren. Ihnen wurde die Einreise verweigert.
Am Wochenende stoppten die Bundespolizisten außerdem einen in Frankreich lebenden Türken. Dieser hatte in seinem Wagen einen Iraker mitgenommen, der bei der Grenzkontrolle keine Papiere vorzeigen konnte. Auch für zwei Syrer endete die gemeinsame Reise mit der Einreisekontrolle der Rosenheimer Bundespolizei. Der in Italien registrierte Fahrer war mit einer syrischen Staatsangehörigen unterwegs. Gegen die Frau war nach erfolgter Abschiebung nach Schweden im Jahr 2020 ein bis 2023 geltendes Einreiseverbot für Deutschland verhängt worden. Eine in Italien registrierte Albanerin ließ sich von einem italienischen Autofahrer mitnehmen. Die Beifahrerin verfügte über keine Einreisepapiere. Im Fahrzeug eines österreichischen Staatsangehörigen fuhr ein Afghane mit. Der junge Mann konnte sich bei der Kontrolle den Bundespolizisten gegenüber nicht ausweisen. Wie sich herausgestellt hat, ist er bereits in Österreich registriert. Alle Beifahrerinnen und Beifahrer wurden zurückgewiesen und wegen versuchter unerlaubter Einreise, ihre Fahrer wegen Beihilfe hierzu angezeigt.
Rückfragen bitte an:
Dr. Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt
des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche
Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt
sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis
Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte
Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder
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