Dieburg: Mutmaßlicher Raubüberfall entpuppt sich als vorgetäuscht – Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat
Nachdem ein 43-jähriger Mann in der letzten Woche (15.3.) einen mutmaßlichen Raubüberfall zur Anzeige brachte, entpuppte sich dieser als vorgetäuscht. Das angebliche Opfer wurde dadurch zum Tatverdächtigen.
Der 43-Jährige zeigte in den späten Montagabendstunden gegen 23 Uhr bei der Polizei an, dass er bereits am Mittag auf einem Parkplatz, in der Nähe zum See "Forststeckweiher", von mehreren Personen überfallen worden sei. Die bislang unbekannten Personen sollen ihn in diesem Zusammenhang unter anderem mit einer Waffe bedroht und seinen Geldbeutel sowie Mobiltelefon entwendet haben. Aufgrund der Sachverhaltsschilderung lag der Verdacht eines Raubüberfalls vor, weshalb im Anschluss das Kriminalkommissariat 10 die weiteren Ermittlungen übernahm. Im Rahmen der zeitintensiven Ermittlungsarbeit kristallisierten sich zunehmend erhebliche Widersprüche in dem geschilderten Ablauf der Geschehnisse heraus und begründeten den Tatverdacht einer vorgetäuschten Straftat. Konfrontiert mit den Ermittlungsergebnissen räumte der 43-Jährige ein, die Geschichte erfunden zu haben.
In diesem Zusammenhang möchte die Polizei auf das Ausmaß solcher vorgetäuschten Straftaten hinweisen:
Das Vortäuschen einer Straftat stellt ebenfalls eine strafrechtliche Handlung dar. Beauftragt damit, angezeigte Sachverhalte immer von allen Seiten zu beleuchten, ziehen auch diese Untersuchungen akribische und umfangreiche Ermittlungen nach sich. Der 43-Jährige wird sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat rechtlich verantworten müssen. Neben dem Ermittlungsverfahren wird zudem auch geprüft, inwieweit er für die Kosten der polizeilichen Maßnahmen aufkommen muss.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Katrin Pipping
Telefon: 06151/969-2414
E-Mail: pressestelle.ppsh@polizei.hessen.de
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