BPOLI MD: Bundespolizei geht erneut erfolgreich gegen Schleuser vor

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat in den frühen Morgenstunden des 24. März 2021 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Magdeburg drei Wohnungen in Schönebeck, Schöningen (Niedersachsen) und Helmstedt (Niedersachsen) durchsucht. Dabei kamen circa 60 Beamte der Bundespolizei zum Einsatz. Die umfangreichen Ermittlungen der Bundespolizei richten sich gegen drei männliche Personen, syrischer Herkunft, die im Verdacht stehen, bereits in Griechenland anerkannte syrische Flüchtlinge, in die Bundesrepublik Deutschland einzuschleusen. Die anerkannten Flüchtlinge reisen dazu per Flugzeug in an die Bundesrepublik Deutschland angrenzende Länder. Als Schwerpunktflughäfen konnten Warschau (Polen), Charleroi (Belgien), Eindhoven (Niederlande) und Luxemburg ermittelt werden. Von den jeweiligen Flughäfen werden sie durch Schleuser abgeholt und bis circa zwei Kilometer vor die Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg (Sachsen-Anhalt) gebracht, in der die Flüchtlinge dann erneut Asyl beantragen. Im Rahmen der Ermittlungen arbeitete die Bundespolizei eng mit der polnischen Grenzschutzbehörde zusammen. Die mit den Einschleusungen erzielten Gewinne sind noch nicht abschließend zu benennen. Ziel der heutigen Durchsuchung war es weitere Beweismittel festzustellen, um die Verdächtigen beweiskräftig der Strafverfolgung zuzuführen. Die Erwartungen wurden übertroffen. So fanden die eingesetzten Beamten zahlreiche einschlägige Beweismittel. Hierzu gehören eine Vielzahl von syrischen Reisepässen, die bereits mehreren unerlaubt Eingereisten zugeordnet werden konnten, diverse Aufenthaltstitel, Flugtickets, Parktickets der jeweiligen Flughäfen, mehrere Handys und Speichermedien, Blitzerfotos, die die jeweiligen Schleusungsfahrten beweisen sowie über 3000 Euro Bargeld. Eine erste Sichtung der aufgefundenen Beweismittel untermauern die bisherigen Ermittlungsergebnisse und der Verdacht gegen die drei Männer erhärtete sich. Zudem können ihnen mit den aufgefundenen Beweismitteln weitere Schleusungsstraftaten nachgewiesen werden. Die weiteren Ermittlungen der Bundespolizei dauern an. Hintergrund: Seit dem vierten Quartal 2020 kommt es zur vermehrten Asylantragsstellung in der Erstaufnahmeeinrichtung Sachsen-Anhalt von syrischen Staatsangehörigen mit in Griechenland anerkannten Flüchtlingsstatus. Die syrischen Migranten führen in der Regel keine Flüchtlingspässe mehr mit. Seit dem vierten Quartal 2020 ermittelt die Bundespolizeiinspektion Magdeburg in 40 Fällen in den Verfahrenskomplex Schleusung im Rahmen der Sekundärmigration. Hiervon richten sich 20 Fälle gegen bekannte Beschuldigte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391 56549-504 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_pir Kontaktdaten anzeigen Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391 56549-504 Mobil: +49 (0) 152 / 04617860 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_pir