Fast-Food-Kunde unter Alkoholeinfluss am Drive-In
In der Nacht zu Donnerstag (25.03.) überprüfte die Polizei einen Autofahrer, der sich bei dem Abholschalter eines Fast-Food-Restaurants am Sperberweg auffällig verhielt. Streifenbeamte kontrollierten den 21-jährigen Polo-Fahrer. Dabei nahmen die Polizisten schon einen starken Alkoholgeruch war. Ein Atemtest bestätigte diesen Eindruck. Daraufhin musste der offenbar Volltrunkene sein Auto stehen lassen und die Beamten begleiten. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe und der junge Erwachsene durfte anschließend die Polizeiwache wieder verlassen - jedoch ohne Fahrerlaubnis. Den Führerschein beschlagnahmten die Polizisten. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr! Mitunter reicht hier ein einziges hochprozentiges alkoholisches Getränk, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen einhergehen. Auch Drogen und eine nicht unerhebliche Anzahl an Medikamenten vertragen sich bekanntermaßen nicht mit einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr.
Alkohol und Drogeneinfluss am Steuer sind keine Kavaliersdelikte. Unbelehrbare gefährden sich und andere!
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw