Illegales Autorennen – Polizei stoppt 19-Jährigen – Hilden – 2103139

Am Sonntagabend (28. März 2021) konnte die Polizei einen 19-jährigen Hildener nach einem illegalen Autorennen auf der "Gerresheimer Straße" in Hilden stoppen. Der junge Fahrer hatte sich zuvor ein illegales Kraftfahrzeugrennen mit einem unbekannten Fahrzeugführer geliefert. Die Beamten stellten den Führerschein sowie das Fahrzeug des Hildeners sicher und leiteten ein Strafverfahren ein. Das war geschehen: Gegen 23.40 Uhr befuhr eine Streifenwagenbesatzung die "Gerresheimer Straße" in Fahrtrichtung Hilden, als ihnen vor dem Kreuzungsbereich zum "Nordring" zwei Fahrzeuge mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entgegen kamen. Die Beamten wendeten umgehend und fuhren den Fahrzeugen nach, um sie einer Kontrolle zu unterziehen. Im Rahmen der Nachfahrt beschleunigten die Beamten den Streifenwagen auf 140 km/h, ohne dass der Abstand zu den vorausfahrenden Fahrzeugen verringert werden konnte. In Höhe der Auffahrt zur Autobahn A46 fuhr eines der beteiligten Fahrzeuge, ein blauer Ford, auf die Autobahn in Fahrtrichtung Düsseldorf auf, während das zweite Fahrzeug, ein Audi A5, seine Fahrt über die "Gerresheimer Straße" in Richtung "Rothenbergstraße" fortsetzte. Im Einmündungsbereich "Rothenbergstraße" / "Gerresheimer Landstraße" konnten die Polizeibeamten den vorausfahrenden Audi schließlich stoppen und einer Kontrolle unterziehen. Der 19-jährige Fahrzeugführer gab reumütig an, den flüchtigen Ford zufällig an der Kreuzung "Gerresheimer Straße" / "Nordring" getroffen und sich von dem Fahrzeugführer zu einem Fahrzeugrennen verleiten lassen zu haben. Nach eigenen Angaben habe er im Rahmen der Beschleunigung eine Spitzengeschwindigkeit von circa 150 km/h erreicht. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen gemäß §315d (1) StGB ein. Der Führerschein des 19-Jährigen sowie sein Audi A5 wurden sichergestellt. Die Ermittlungen zu dem flüchtigen Ford dauern derzeit noch an. --- Hinweis zum Thema "illegale Straßenrennen" an die Medien: --- Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der erst neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft. Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach solchen Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen. Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/ Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me