Biergartenbetrieb und Heiratsantrag am See

29.03.2021, PP Oberbayern Süd Biergartenbetrieb und Heiratsantrag am See SÜDLICHES OBERBAYERN. Auch am gestrigen Sonntag, 28.03.2021, beschäftigten mehrere Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen die polizeilichen Einsatzkräfte im südlichen Oberbayern. Neben vielen weiteren Verstößen musste in Valley im Landkreis Miesbach ein Biergartenbetrieb und in Münsing am Starnberger See die Feier anlässlich eines Heiratsantrags beendet werden. Biergartenbetrieb in der Gemeinde Valley (Lkr. Miesbach) Aufgrund einer telefonischen Mitteilung aus der Bevölkerung überprüfte eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Holzkirchen gegen 17 Uhr eine Gastwirtschaft in der Gemeinde Valley. Zuvor wurde dort der Betrieb eines Biergartens mit etwa 100 Personen mitgeteilt. Die Polizei stellte schließlich eine unbestimmte Zahl im höheren zweistellig Bereich an Gästen im Biergarten fest, die sich dort ohne Mund-Nasenbedeckung und ohne die Einhaltung von Mindestabständen an vom Gastwirt bereitgestellten Stehtischen und Bänken aufhielten. Der Gastwirt bot Pizza und Flammkuchen sowie Getränke für seine Gäste an. Die Gäste verließen den Biergarten beim Eintreffen der Polizei fluchtartig in alle Himmelsrichtungen. Der Gastwirt musste aufgrund der festgestellten Verstöße gegen die Infektionsschutzvorschriften angezeigt werden. Die Anzeige wird an das Landratsamt Miesbach als zuständige Verfolgungsbehörde übermittelt. Heiratsantrag am Starnberger See Ein Heiratsantrag war am Sonntagabend gegen 19 Uhr auf einem Steg am Starnberger See in der Gemeinde Münsing (Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen) der Anlass für die Zusammenkunft einer größeren Gruppe. Da dieses Ereignis allerdings mit insgesamt 20 Personen ohne Einhaltung der Infektionsschutzvorschriften gefeiert wurde, teilte eine Passantin das Geschehen bei der Polizeiinspektion Wolfratshausen mit. Die Beamten stellten schließlich fest, dass keiner der Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung trug und auf die Einhaltung von Mindestabständen keinerlei Wert gelegt wurde. Gegen die 20 Personen aus mehreren unterschiedlichen Haushalten wurden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgenommen, anschließend musste die Feierlichkeit beendet werden. Über das Bußgeldverfahren entscheidet das zuständige Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.