Verfolgende Beamte waren die besseren Sprinter! – Monheim – 2103141

Ein weiterer Medieninhalt Am späten Sonntagabend des 28.03.2021, gegen 23.30 Uhr, bemerkte eine örtliche Streifenwagenbesatzung der Polizei einen mit zwei Personen besetzten Motorroller, der auf der Baumberger Chaussee in Monheim am Rhein in Richtung Am Kielsgraben fuhr. Weil der Sozius auf dem Kleinkraftrad nicht den dafür vorgeschriebenen Schutzhelm trug, wollten die Beamten das Zweirad anhalten und kontrollieren. Doch als sie den blauen Roller der Marke Spin Ceso Explorer überholten, um diesen für die geplante Kontrollmaßnahme zu stoppen, versuchte dessen Fahrer sich dieser mit einem waghalsigen Fahrmanöver zu entziehen. Er bremste abrupt ab, wendete und flüchtete mit dem Zweirad über einen Grünstreifen sowie einen Geh- und Radweg hinweg, um dann nach wenigen Metern in einen Feldweg abzubiegen. Beim Abbiegevorgang zeigte der Sozius auf dem Roller den verfolgenden Beamten demonstrativ und siegessicher den ausgestreckten Mittelfinger. Doch zu früh gefreut! Denn auf dem unbefestigten Feldweg verlor der Fahrer des Rollers kurzzeitig die Kontrolle über das Zweirad. Zwar brachte er das schleudernde Krad ohne Sturz wieder unter Kontrolle, jedoch wurde der Beifahrer bei dieser Aktion gezwungen, vom Fahrzeug abzuspringen. Während der Rollerfahrer mit dem Zweirad weiter in ein benachbartes Waldstück flüchtete, konnten die inzwischen fußläufig verfolgenden Polizeibeamten den nun zu Fuß flüchtigen Sozius nach nur wenigen Metern einholen, überwältigen und festhalten. In seiner ersten Befragung behauptete der 17-jährige Monheimer, den Fahrer des flüchtigen Zweirades nicht zu kennen. Er sei ja nur Beifahrer gewesen und habe nichts gemacht. Den fehlenden Schutzhelm und den erhobenen Mittelfinger hatte der junge Mann dabei offenbar bereits vergessen. Gegen ihn wurden ein Strafverfahren wegen Beleidigung sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Helmverstoßes eingeleitet. Doch auch der Rollerfahrer kam nicht weit. Nur wenige Minuten später konnte er, von einer anderen Streifenwagenbesatzung, am örtlichen Wasserskigelände angetroffen werden. Auch er versuchte zunächst noch vergeblich davonzulaufen. Doch auch in diesem Fall zeigten sich die Polizeibeamten als die besseren Sprinter. Der ebenfalls 17-jährige Monheimer konnte schnell eingeholt und festgenommen werden. Bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen des Motorrollers ist. Bei einer Kontrolle des Kleinkraftrades selber wurde festgestellt, dass die Fahrgestellnummer des Rollers weggefeilt worden war. Das am Roller angebrachte Versicherungskennzeichen gehörte zudem nicht zu diesem Fahrzeug. Der Roller wurde darum zur Eigentumssicherung und für weitere Untersuchungen sichergestellt. Auch gegen den zweiten jungen Monheimer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Aktuell ermittelt die zuständige Kriminalpolizei noch zur Herkunft des sichergestellten Motorrollers sowie des daran angebrachten Versicherungskennzeichens. Gesonderte Anzeigen wegen des Verdachts des Diebstahls bzw. der Hehlerei wurden dabei ebenfalls erstattet. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/ Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me