+++Polizeidirektion Oldenburg nimmt die Einhaltung der Corona-Regeln in den Fokus+++ Erhöhung des Kräfteansatzes auch über die Osterfeiertage
"Wir befinden uns inmitten der dritten Infektionswelle, die sich auch in unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden dynamisch ausbreitet. Wir können diese nur brechen, wenn Mobilität und Kontakte - trotz aller verständlicher Belastungen für die Menschen - erneut drastisch eingeschränkt werden. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Polizei unsere Kommunen bei der Überwachung der nächtlichen Ausgangssperre unterstützt", so Johann Kühme, Polizeipräsident der Polizeidirektion Oldenburg, in Bezug auf die aktuell steigenden Inzidenzwerte und den damit notwendigen Anpassungen der Corona-Verordnung.
Um eine weiterhin stringente Überwachung der Einhaltung der Coronabestimmungen zu gewährleisten, wurde - gemeinsam mit den Inspektionsleitern - entschieden, den Kräfteansatz der Polizei in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr in den von den Ausgangssperren betroffenen Kommunen deutlich zu erhöhen.
Flächendeckend werden Präsenzstreifen die Ausgangssperre und das Ansammlungsverbot über die Ostertage vom 2. bis 5. April kontrollieren. Unter anderem werden die Inspektionen dabei von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.
"Wir stehen dabei im engmaschigen Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, um flexibel auf Anpassungen reagieren zu können", so der Polizeipräsident weiter.
Derzeit sind nicht alle Bereiche der Polizeidirektion Oldenburg von der nächtlichen Ausgangssperre betroffen, da der Sieben-Tage-Inzidenzwert nicht überall seit drei Tagen über 150 liegt. Das Ansammlungsverbot über die Ostertage gilt jedoch in allen Bereichen.
Das sogenannte Ansammlungsverbot untersagt auch tagsüber Treffen im Freien. Dies gilt sowohl für geplante als auch zufällige Treffen einer größeren Anzahl von Menschen.
Die Polizei gibt folgende Hinweise:
- Machen Sie sich mit den geltenden Bestimmungen an ihrem Wohnort
vertraut. - Sollte bei Ihnen eine nächtliche Ausgangssperre seitens der
Kommune angeordnet sein, Sie aber triftige Gründe haben, sich in
der Nachtzeit draußen aufzuhalten, führen Sie möglichst eine
Bescheinigung oder ähnliches mit sich. Dies erleichtert Ihnen
und der Polizei die Kontrolle. - Schränken Sie Ihre Kontakte so weit wie möglich ein und
verzichten Sie auf Osterbesuche im Freundes- und Familienkreis. - Spaziergänge sind erlaubt, aber meiden Sie dafür bitte
touristische Orte an der Küste und im Inland. - Überall, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten
werden kann, gilt eine Maskenpflicht. "Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass sich die meisten Menschen an die Vorgaben der Coronaverordnung halten und sehr verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen. Gleichwohl gibt es immer auch uneinsichtige Verhaltensweisen, die zum Einschreiten verpflichten und eine konsequente Ahndung erfordern. Ich appelliere weiter an die Vernunft, an die Einsicht und auch an eine gemeinsame Verantwortung, die wir zur Bewältigung der Pandemie tragen", so Johann Kühme abschließend.
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