BPOL NRW: Zwei Festnahmen am Flughafen Düsseldorf – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen zwei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Moskau legte ein 41-Jähriger seinen Personalausweis vor. Dabei kam eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Arnsberg zum Vorschein. Der Mann aus Unna wurde bereits im April 2019 rechtskräftig wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Des Weiteren wurde durch das Amtsgericht die Entziehung der Fahrerlaubnis für neun Monate angeordnet. Da der Deutsche die Strafe bisher nur zum Teil beglich, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben.
Der verurteilte Mann konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 1.1360,38 Euro nicht begleichen und wurde deshalb in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Außerdem wurde im Rahmen einer stichpunktartigen Kontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca ein 36-Jähriger festgestellt, der durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Festnahme ausgeschrieben war.
Das Landgericht Osnabrück hatte den polnischen Staatsangehörigen im November 2018 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Da die Strafaussetzung zur Bewährung im Februar 2021 widerrufen wurde, muss der Mann nun noch eine Rest-Freiheitsstrafe von 284 Tagen absitzen.
Nach seiner Festnahme wurde er in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Zusätzlich wurde der 36-Jährige von der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da er in einem anderen Strafverfahren wegen Bedrohung als Beschuldigter vernommen werden soll.
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