210412 – 0423 Frankfurt: Verschiedene Demonstrationslagen in Frankfurt am Main
Für Sonntag, den 11. April 2021, wurden an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet mehrere Versammlungen angemeldet.
Eine angemeldete Demonstration zum dem Thema "Wie viel kann man euch noch glauben? Medienkritik und Kulturerhalt" erhielt im Vorfeld von der Stadt Frankfurt eine Auflagenverfügung. Zunächst wurde die Bertramswiese als Versammlungsort angemeldet, allerdings wurde aufgrund der zur erwartenden vierstelligen Personenzahl das Rebstockgelände als Versammlungsfläche im Vorfeld festgelegt. Die Anmelderin zog ihre Anmeldung zur Mittagszeit zurück.
Am Nachmittag fanden sich an der Weseler Werft für kurze Zeit mehrere Personen zusammen, ohne allerdings eine Versammlung zu begründen. Sie waren der o.g. angemeldeten Versammlung zuzuordnen.
Im weiteren Verlauf fanden sich in der Spitze bis zu 500 Personen am Rebstockgelände ein. Ein neuer Versammlungsleiter begründete eine Versammlung zu dem Thema "Medienkritik und Kulturerhalt". Es wurden durch die Polizei Auflagen erlassen und über Lautsprecherwagen kommuniziert, die mit der ehemaligen Auflagenverfügung der Stadt Frankfurt identisch waren.
Die Polizei kontrollierte offensiv die Einhaltung der Corona- und Hygieneauflagen und es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen bei Verstößen gefertigt.
Insgesamt wurden knapp 400 Personen kontrolliert, neun Straf- und knapp 120 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen mit Corona-Bezug gefertigt. Zwei Personen wurden vorübergehend festgenommen.
Nach diversen Redebeiträgen wurde die Versammlung gegen 18:00 Uhr durch den Versammlungsleiter beendet.
Parallel fand am Nachmittag in der Bertramstraße eine Versammlung zu dem Thema "Gegen den Auftritt der Querdenker / Coronaleugner" mit bis zu 150 Teilnehmern statt. Ebenfalls fand auf dem Rebstockgelände eine Versammlung mit ca. 60 Teilnehmern statt, die als Gegenprotest zur dortigen Versammlung zu werten war.
Die Polizei begleitete den Tag auf Twitter und betreute die Presse durch mobile Presseteams. Im gesamten Stadtgebiet gab es eine deutliche wahrnehmbare Polizeipräsenz.
In Summe ermöglichte die Frankfurter Polizei die Durchführung der Versammlungen und die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit. Gleichzeitig wurden unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Neutralität Verstöße konsequent geahndet.
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